Neue Eigentümerstrategie zur Flughafen Zürich AG

Mit der Eigentümerstrategie formuliert der Kanton Zürich seine Erwartungen zur Flughafen Zürich AG. Der Regierungsrat hat diese sowie ein Governance-Konzept beschlossen. Mit definierten Messgrössen sollen die strategischen Ziele konsequent und systematisch überprüft werden.

Das Zürcher Stimmvolk hat 1999 der Privatisierung des Flughafens Zürich zugestimmt. Gleichzeitig sicherte sich der Kanton Zürich weiterhin Einfluss und damit Mitverantwortung für die zentrale Infrastruktur: Er hält eine Minderheitsbeteiligung von knapp über einem Drittel am Aktienkapital der börsenkotierten Flughafen Zürich AG (FZAG) und ist über Staatsvertretungen mit drei Sitzen im achtköpfigen Verwaltungsrat vertreten. Solch bedeutende Beteiligungen des Kantons müssen über Eigentümerstrategien verfügen – dies verlangen die Richtlinien über die Public Corporate Governance.

Eigentümerstrategie mit messbaren strategischen Zielen

Der Regierungsrat hat die grundlegend überarbeitete Eigentümerstrategie für die FZAG festgelegt und dem Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen. Die Eigentümerstrategie definiert die Erwartungen des Kantons, gibt der Staatsvertretung im Verwaltungsrat einen Handlungsrahmen und bildet die Grundlage für die Rechenschaftsablegung. Neu wird eine systematische Überprüfung der Zielerreichung möglich. Dazu werden zu den strategischen Zielen quantitative oder qualitative Messgrössen und Zielwerte definiert, welche die Grundlage für das Controlling und die Berichterstattung bilden.

Die strategischen Ziele in der neuen Eigentümerstrategie sind konsequent auf die Interessen des Kantons ausgerichtet. Zu den strategischen Zielen zählen unter anderem eine im Vergleich zu anderen europäischen Luftfahrtdrehkreuzen gute Erreichbarkeit, eine der qualitativ besten Flughafeninfrastrukturen, eine sukzessive Verringerung der Flugbewegungen nach 23.00 Uhr und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen. «Mit der neuen Eigentümerstrategie schärfen wir unsere strategischen Ziele und machen sie messbarer», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Rollenklärung mit Governance-Konzept

Gleichzeitig hat der Regierungsrat das Governance-Konzept zur FZAG festgesetzt. Grundlage dafür sind die Grundsätze der Public Corporate Governance. Diese haben das Ziel, die Beteiligungen des Kantons Zürich durch den Regierungsrat transparenter zu steuern, die Aufsicht zeitgemässer zu gestalten und die Oberaufsicht des Kantonsrates besser zu unterstützen.

Mit dem Governance-Konzept zur FZAG werden Rollen und Aufgaben des Kantons geklärt, das Strategie- und Risikocontrolling geschärft und der Informationsfluss geregelt. Namentlich werden die Prozesse zur Unterstützung der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der FZAG vom Controlling und von der Berichterstattung konzeptionell getrennt. Darüber hinaus wird das kantonale Risikomanagement ausgebaut und die gesamte Bandbreite der kantonalen Risiken abgedeckt. Dies entspricht auch den Forderungen von Finanzkontrolle und Kantonsrat.
 

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