Kantonaler Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: Gesuche können ab dem 27. April eingereicht werden

Der Kanton Zürich richtet Solidaritätsbeiträge an Menschen aus, die von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durch Behörden im Kanton Zürich betroffen waren. Die Betroffenen können die Gesuche für diesen einmaligen Beitrag von 25'000 Franken ab dem 27. April einreichen.

Man sieht junge Frauen, die Wäsche an eine Leine aufhängen. Das Bild ist eine Schwarz-Weiss-Fotografie.
Im Mädchenheim Dorinastift in Stäfa mussten junge Frauen und Mädchen in der hauseigenen Wäscherei teils bis spätnachts schuften. Quelle: Empirische Kulturwissenschaft Schweiz Bild «Man sieht junge Frauen, die Wäsche an eine Leine aufhängen. Das Bild ist eine Schwarz-Weiss-Fotografie. » herunterladen

Der Kantonsrat hat am 8. Dezember 2025 den Rahmenkredit für Solidaritätsbeiträge des Kantons Zürich an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 genehmigt. Die Referendumsfrist zu diesem Beschluss ist inzwischen unbenutzt abgelaufen.

Ab dem 27. April 2026 besteht im Kanton Zürich die Möglichkeit, einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken zu beantragen. Anspruch auf diesen Betrag hat, wer vor dem Jahr 1981 von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung betroffen war und bereits vom Bund als Opfer anerkannt ist. Zusätzlich muss eine Behörde im Kanton Zürich die Massnahmen veranlasst, durchgeführt, beauftragt oder beaufsichtigt haben. Mit dem Solidaritätsbeitrag anerkennt der Kanton Zürich das begangene Unrecht und leistet einen Beitrag zur Wiedergutmachung.

Kein Anspruch besteht, wenn bereits ein anderer Kanton oder eine Gemeinde einen Solidaritätsbeitrag geleistet hat. Aktuell sind das namentlich die Stadt Zürich, der Kanton Schaffhausen und der Kanton Thurgau.

Für die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags müssen Betroffene ein Gesuch einreichen. Das Gesuchsformular und begleitende Informationen dazu sind ab dem 27. April 2026 auf der Website Informationen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verfügbar. Betroffene können das Formular auch telefonisch oder schriftlich beim Staatsarchiv anfordern:

Staatsarchiv des Kantons Zürich
Winterthurerstrasse 170
8057 Zürich
Telefon: 043 257 69 14
E-Mail solibeitrag@ji.zh.ch

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