Regierungsrat setzt Mobilitätsinitiative um

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich sprachen sich im letzten Herbst für die Mobilitätsinitiative aus. Der Regierungsrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung per 1. Juni 2026 in Kraft und passt die Signalisationsverordnung an.

Die «Mobilitätsinitiative» verlangte, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen herabsetzt. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 30. November 2025 der Änderung des Strassengesetzes mit 57 Prozent zugestimmt. Am 25. Februar 2026 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Volksentscheid keine aufschiebende Wirkung erhält. Der Regierungsrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung per 1. Juni 2026 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird auch die mit der beschlossenen Änderung des Strassengesetzes verbundene Anpassung der kantonalen Signalisationsverordnung in Kraft gesetzt.

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