Gemeinden müssen bedeutende gebundene Ausgaben künftig veröffentlichen

Am 1. April 2026 tritt eine Änderung des Gemeindegesetzes in Kraft. Diese verpflichtet die Gemeinden, bedeutende gebundene Ausgaben mit Rechtsmittelbelehrung und kurzer Begründung zu veröffentlichen.

In den Zürcher Gemeinden müssen grundsätzlich die Gemeindeversammlung, das Parlament oder die Stimmberechtigten an der Urne hohe neue Ausgaben bewilligen. Es gibt aber auch Ausgaben, zu denen eine Gemeinde verpflichtet ist und bei denen sie wenig oder keinen Spielraum hat. Diese Ausgaben nennt man gebundene Ausgaben. Der Gemeindevorstand kann sie unabhängig von ihrer Höhe bewilligen.

Eine parlamentarische Initiative verlangte, dass die Gemeinden im Sinne der Transparenz bedeutende gebundene Ausgaben künftig veröffentlichen müssen. Dabei sollen sie begründen, wieso sie die Ausgabe als gebunden erachten. Zudem müssen sie auf das entsprechende Rechtsmittel hinweisen, das gegen den Entscheid ergriffen werden kann. Betroffen sind nur Ausgaben ab einer Höhe, in der nicht gebundene Ausgaben dem Finanzreferendum unterstehen. Der Regierungsrat hat die Initiative unterstützt. Der Kantonsrat hat sie einstimmig beschlossen.

Für diese Änderung muss das Gemeindegesetz angepasst werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, sie auf den 1. April 2026 in Kraft zu setzen.
 

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