Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für die Umfahrung Eglisau eine Änderung des Richtplaneintrags
Medienmitteilung 18.12.2025
Die Baudirektion hat zuhanden des Regierungsrates ein Projekt für die Umfahrung von Eglisau ausgearbeitet. Da die Linienführung dieses Projekts nicht jener Strecke entspricht, die im aktuellen Richtplan eingetragen ist, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung und Festsetzung des Richtplaneintrags.
Sofern der Kantonsrat die Anpassung des Richtplans genehmigt, wird der Regierungsrat dem Kantonsrat das vom Tiefbauamt ausgearbeitete und vom Amt für Mobilität begleitete Vorprojekt light sowie den damit verbundenen Objektkredit über rund 580 Mio. Franken vorlegen.
Der Regierungsrat hat sich für dieses zweistufige Verfahren entschieden, weil der Kantonsrat so bereits auf Stufe Richtplanung einen politischen Grundsatzentscheid fällen kann. Aufgrund dieses zweistufigen Verfahrens könnte mit dem Bau der Umfahrung Eglisau frühestens im Jahr 2037 begonnen werden. Die Bauzeit würde rund sechs Jahre betragen.
Eine grosse Investition
Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Kosten für die Umfahrung auf rund 275 Mio. Franken geschätzt mit einer Kostengenauigkeit von +/- 30 Prozent. Die vertiefte Prüfung und Ausarbeitung des Projekts ergeben nun aber einen Kostenrahmen von 580 Mio. Franken. Der deutlich höhere Betrag ist verschiedenen Fakten geschuldet: Einerseits machen die Teuerung und die Anpassung der Mehrwertsteuer 42 Mio. Franken aus, anderseits waren verschiedene Positionen über rund 50 Mio. Franken (zum Beispiel Landerwerb, ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen, flankierende Massnahmen an der Ortsdurchfahrt) nicht Bestandteil der damaligen Machbarkeitsstudie. Kosten von rund 160 Mio. Franken für bauliche Massnahmen resultieren zum Beispiel aus vergrösserten Tunnelquerschnitten, Werkleitungskanälen, Sicherheitsstollen, Kunstbauten bei den Anschlüssen und der SBB-Unterführung sowie aus der grösseren Hauptspannweite der Brücke über den Rhein. Zudem sind im Gesamtbetrag auch Reserven und Risikopositionen von 53 Mio. Franken enthalten.
4,4 Kilometer lang
Seit Mitte der 1980er-Jahre wurde im Raum Eglisau eine Vielzahl von Brücken- und Tunnelvarianten in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen untersucht. Eine Umfahrung muss den Flussraum des Rheins queren. Die Topografie, Landschaft, Landes- und Kantonsgrenzen bilden für eine neue Strasse einen Flaschenhals. Aufgrund einer überwiesenen Motion hat das Amt für Mobilität eine Vorstudie sowie einen Wettbewerb durchgeführt. Auf dessen Grundlage hat das Tiefbauamt das nun vorliegende Vorprojekt light ausgearbeitet. Das Vorhaben führt auf den insgesamt rund 4,4 km über weite Strecken in zwei Tunnels und schont damit Schutzgebiete und Schutzobjekte sowie das Siedlungsgebiet so gut wie möglich. Denn die Linienführung wird massgeblich durch die vorhandenen bundesrechtlich geschützten Inventarobjekte bestimmt. Sichtbares Kernelement der Umfahrung bildet dabei eine 470 m lange, von der Calatrava Valls AG entworfene Brücke über den Rhein, die rund 700 m westlich des Eisenbahn- viadukts zu liegen kommt und die Brückenlandschaft von Eglisau ergänzt. Die Umfahrung Eglisau ist durchgehend zwei¬spurig und die Anschlüsse sind kreuzungsfrei geplant.
Umfassende Interessenabwägung
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege bevorzugen in ihren Gutachten zwar eine unterirdische Rheinquerung für die Umfahrung, da diese die lokalen Schutzobjekte am wenigsten beeinträchtigt. Eine ebenfalls die Schutzziele respektierende oberirdische Lösung schliessen sie aber nicht kategorisch aus. Eine komplett unterirdische Lösung hat der Regierungsrat bereits früher geprüft, aufgrund der sehr hohen Erstellungskosten und der höheren Betriebskosten aber als nicht finanzierbar eingestuft. Für die aktuelle Lösung mit Brücke fand unter Einbezug der kantonalen Fachstellen und externer Experten eine umfassende Interessenabwägung statt. Daraus resultierte, dass eine Rheinbrücke in westlicher Lage mit gewissen rechtlichen Risiken verbunden ist, unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und den umfangreichen ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen jedoch die rechtlichen Vorgaben am besten erfüllt werden.
Bald 30 000 Fahrzeuge pro Werktag
An einem Werktag überqueren heute rund 24 000 Fahrzeuge die Rheinbrücke in Eglisau – bis zu 12 Prozent davon sind Lastwagen. Gemäss der Prognose des Kantons Zürich werden es im Jahr 2040 bereits über 30 000 Fahrzeuge sein. Staus sind an der Tagesordnung. Diese Verkehrsmenge an einer neuralgischen Stelle ist deutlich grösser als auf vergleichbaren Strecken wie beispielsweise auf der Axenstrasse entlang des Vierwaldstättersees oder über den Brünig. Die nächstgelegenen leistungsfähigen Rheinübergänge befinden sich im aargauischen Koblenz und in Schaffhausen. Somit besteht heute in der Region Zürich für den Nord-Süd-Verkehr keine alternative leistungsfähige rheinquerende Strassenverbindung.