Neue Studie: So bürgern die Zürcher Gemeinden ein
Medienmitteilung 05.12.2025
Seit das neue Bürgerrecht im Kanton Zürich in Kraft ist, haben sich die Abläufe in den Gemeinden beim Einbürgern verändert. Alle Gemeinden wenden nun den kantonalen Einbürgerungstest an. Es gibt weniger persönliche Gespräche, dafür fordern die Gemeinden mehr Motivationsschreiben ein. Bei den Gebühren gibt es weiterhin grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Die Bearbeitung der Gesuche dauert im Durchschnitt länger. Dies zeigt die neue Studie des Statistischen Amts des Kantons Zürich.
Auf dieser Seite
- Der Kantonale Einbürgerungstest wird flächendeckend angewendet
- Weniger Gespräche, mehr Motivationsschreiben
- Die Gebühren sind leicht gesunken und variieren weiterhin stark
- Die Verfahrensdauer ist leicht gestiegen
- Kleine Gemeinden mit Vor- und Nachteilen
- Viele Gesuche im Raum Zürichsee, weniger in der Peripherie
- Dreistufiges Einbürgerungsverfahren
- Kontakt
Am 1. Juli 2023 ist im Kanton Zürich das neue Bürgerrecht in Kraft getreten. Inwiefern haben sich die Abläufe der Gemeinden seither verändert? Das wollte das Gemeindeamt des Kantons Zürich mit zwei Befragungen der Gemeinden herausfinden. Eine erste Umfrage hat das Statistische Amt vor der Gesetzesänderung 2022 durchgeführt, die zweite im Frühling 2025. 146 der 160 Zürcher Gemeinden haben an der zweiten Umfrage teilgenommen. Die Studie zeigt, wie sich die kommunalen Einbürgerungsprozesse in diesem Zeitraum entwickelt haben.
Der Kantonale Einbürgerungstest wird flächendeckend angewendet
Für eine Einbürgerung müssen Bewerbende nachweisen, dass sie Grundkenntnisse über die hiesigen Verhältnisse haben. Den Nachweis prüft die Gemeinde. Der Kanton stellt ihnen dafür aber den kantonalen Grundkenntnistest zur Verfügung. Er entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen, die höhere Anforderungen an die Testqualität stellen. Den kantonalen Test wenden mittlerweile alle Gemeinden an. 2022 haben noch 45 Prozent eigene Tests durchgeführt.
Weniger Gespräche, mehr Motivationsschreiben
Zur Prüfung der Integration verlangen heute mehr Gemeinden Motivationsschreiben. 2022 gaben erst 7 Prozent an, immer oder manchmal solche Schreiben einzufordern. Heute sind es 41 Prozent. Dafür finden weniger persönliche Gespräche statt. 2022 führten 71 Prozent der Gemeinden solche Gespräche in jedem Fall durch, 2025 sind es noch 51 Prozent. Die Mehrheit der restlichen Gemeinden führt solche Gespräche nur noch bei Bedarf durch. Doch auch die Anzahl der Gemeinden, die mittlerweile ganz auf Gespräche verzichten, ist leicht angestiegen. Referenzen verlangen 2025 wie auch 2022 nur rund 10 Prozent der Gemeinden.
Die Gebühren sind leicht gesunken und variieren weiterhin stark
Die Gemeindegebühren für eine Einbürgerung sind gegenüber 2022 im Allgemeinen leicht gesunken. Für 25-Jährige und Ältere liegen sie am häufigsten zwischen 400 und 600 Franken. Dabei gibt es aber mit Gebühren zwischen 200 und 2400 Franken nach wie vor grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Die Studie berücksichtigt nur die Kosten auf Gemeindeebene. Für den dreistufigen Einbürgerungsprozess (siehe Infobox) kommen für die Gesuchstellenden noch Kosten des Kantons und des Bundes sowie allfällige Gebühren für Sprach- und Grundkenntnistests hinzu.
Die Verfahrensdauer ist leicht gestiegen
Die Gemeinden brauchen für die Bearbeitung eines Einbürgerungsgesuchs heute länger als 2022. Nur rund 10 Prozent der Gemeinden haben 2022 angegeben, dass die Bearbeitung im Durchschnitt länger als 6 Monate dauert. 2025 war es rund ein Viertel. In diesem Zeitraum sind die Gesuchszahlen im ganzen Kanton stark angestiegen. Die Stellenprozente für das Verwaltungspersonal, das in den Gemeinden die Einbürgerungsgesuche bearbeitet, haben sich dagegen kaum verändert.
Kleine Gemeinden mit Vor- und Nachteilen
Kleine Gemeinden mit wenigen Gesuchen berichten, sie müssten aufgrund der fehlenden Routine relativ viel Zeit für die Bearbeitung eines Gesuches aufwenden. Das zeigt sich auch in einem Vergleich der aufgewendeten Stellenprozente und der Anzahl Gesuche pro Gemeinde: Je ländlicher, umso mehr Stellenprozente braucht es pro Gesuch. Auf der anderen Seite berichten kleine Gemeinden, dass sie die Gesuche relativ zeitnah bearbeiten können, sodass die Wartezeit für die Gesuchstellenden kürzer ist.
Viele Gesuche im Raum Zürichsee, weniger in der Peripherie
Die geografische Verteilung der gestellten Gesuche pro 1000 Einwohnende zeigt ein deutliches Bild: Es gibt eine Konzentration im Raum Zürichsee und weniger Gesuche in der Peripherie. Die Studie zeigt zudem, dass der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern allein nicht der entscheidende Faktor für die Gesuchsdichte ist. So gibt es Gemeinden mit vielen Ausländerinnen und Ausländern, welche die formellen Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen, aber relativ wenige Gesuche aufweisen, und umgekehrt.
Dreistufiges Einbürgerungsverfahren
Wer sich im Kanton Zürich ordentlich einbürgern lassen will, reicht das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Das Gemeindeamt ist die verfahrensleitende Stelle und übernimmt einen Teil der Gesuchsprüfung. Dabei geht es vor allem um Registerabfragen. Die Wohngemeinde prüft die Integration. Darunter fallen unter anderem die Themen Sprache, Grundkenntnisse und Kontakte mit Schweizerinnen und Schweizern. Der Bund prüft das Gesuch zudem im Hinblick auf die innere und äussere Sicherheit.
Ein anderes Verfahren kommt bei den erleichterten Einbürgerungen zum Zug. Dieses leitet der Bund. In der vorliegenden Studie wurden nur die Prozesse für die ordentliche Einbürgerung untersucht.