Aktualisierung der Spitalliste Akutsomatik
Medienmitteilung 04.09.2025
Die Zürcher Spitalliste Akutsomatik wird auf den 1. Januar 2026 angepasst. Die dem Spital Uster erteilten Auflagen werden aufgehoben. Im Spital Affoltern wird ein zweijähriger Pilotbetrieb für eine «Notfallstation light» gestartet, um dessen Eignung für die Notfallversorgung im Kanton Zürich zu untersuchen. Mit den Anpassungen an der Spitalliste trägt der Regierungsrat den Veränderungen in der Versorgungslandschaft Rechnung.
Die Zürcherinnen und Zürcher können sich auf eine gute Spitalversorgung verlassen. Grundlage bildet die kantonale Spitalplanung mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik und Psychiatrie – bei der Rehabilitation gilt aufgrund der hängigen Beschwerde noch die Spitalliste von 2012. Die Spitallisten sind seither im Sinne einer «rollenden Planung» weitergeführt und punktuell angepasst worden. Die Aktualisierungen zielten jeweils darauf ab, die Versorgung gezielt zu optimieren und die Qualität der Spitalbehandlungen und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu stärken. Diesem Grundsatz trägt der Regierungsrat auch mit den gezielten Anpassungen Rechnung, die er auf den 1. Januar 2026 an der geltenden Zürcher Spitalliste Akutsomatik vornimmt.
Spital Uster: Ab sofort ohne Auflagen
Mit der Spitalplanung 2023 wurden dem Spital Uster sämtliche zugeteilten Leistungsaufträge unter der Auflage erteilt, dass es bis 31. Mai 2025 die nachhaltige Kosteneffizienz und wirtschaftliche Stabilität nachweist. Durch das grosse Engagement und die intensiven Bemühungen der Verantwortlichen ist es dem Spital Uster seit der Spitalplanung 2023 gelungen, sich eigenverantwortlich finanziell deutlich zu stabilisieren. So konnte unter anderem die dringend notwendige Eigenkapitalerhöhung mit einem klaren Volksentscheid in den Eigentümergemeinden bewerkstelligt werden. Die Anfang Juni 2025 durchgeführte Analyse der Gesundheitsdirektion zeigte, dass die Eigenkapitalquote und die Reservequote den Vorgaben entsprechen. Die Auflagen wurden mithin erfüllt, abgesehen von der EBITDAR-Marge, die den geforderten Wert von mindestens 8% nicht erreichte. Das Spital Uster konnte die Marge jährlich verbessern und liegt mit 6.9% auf dem Niveau vergleichbarer Regionalspitäler. Zudem wurde der Richtwert von 8% im Zusammenhang mit der Spitalplanung 2023 noch unter anderen Voraussetzungen resp. angesichts besserer finanzieller Ausgangslage auf dem Spitalmarkt definiert. Weiter erzielte das Spital Uster innerhalb der verglichenen Regionalspitäler das zweitbeste Jahresergebnis. Dem Spital Uster werden somit sämtliche seiner Leistungsaufträge ohne Auflage erteilt.
Spital Affoltern – Pilotbetrieb testet «Notfallstation light»
Dem Spital Affoltern wurden mit der Spitalplanung 2023 die Leistungsaufträge für eine umfassende stationäre Grund- und Notfallversorgung nicht mehr gewährt. Seither konnte sich das Spital spezialisieren und seine überregional bedeutenden Schwerpunkte im Bereich der akutgeriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung weiter stärken. Obwohl das Spital Affoltern keine umfassende Grundversorgung mehr anbietet, ist die Notfallstation weiterhin gut ausgelastet. Dies bestätigt seine weiterhin wichtige Rolle für die regionale Versorgung. Solche regionalen Anlaufstellen könnten zukünftig für die Notfallversorgung eine wichtige Rolle spielen, ohne dass überall eine komplette medizinische und chirurgische Grundversorgung zur Verfügung stehen müsste. Mit einem zweijährigen Pilotbetrieb im Spital Affoltern prüft die Gesundheitsdirektion, ob eine modifizierte Art von Notfallstationen künftig in die Spitalplanungssystematik aufgenommen werden könnte. Es soll geprüft werden, ob eine derartige Notfallstation geeignet ist, die Notfallversorgung in Regionen ohne umfassende stationäre Grundversorgung zu verbessern, und ob sie langfristig für ein Spital finanziell tragbar wäre. Die Notfallstation wird mit einer kleinen Kurzaufenthaltseinheit ergänzt, in welche bei entsprechender Indikation leichtere medizinische Fälle aufgenommen werden können, die bei Bedarf längstens 72 Stunden auf dieser Station verbleiben. Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass diese Patientinnen und Patienten die notwendige medizinische Betreuung und Überwachung erhalten, ohne dass sie in ein grösseres Spital verlegt werden müssen. Es werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt werden, um das Angebot aufzubauen.
Konzentrationsbemühungen werden weitergeführt
Neue Leistungsaufträge werden ausserhalb der grossen, umfassenden alle zehn Jahre stattfindenden Spitalplanung nur sehr zurückhaltend und grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Bedarf bzw. bei Unterversorgung erteilt. Damit soll dem Ziel der Konzentration der Leistungen und der Leistungserbringer entsprochen werden. Entsprechend wurde dem Gesuch des Spitals Zollikerberg auf die Erteilung von Leistungsaufträgen für den Aufbau einer Kinderklinik mit Kindernotfall nicht stattgegeben, zumal im Bereich der Kindermedizin mit dem Neubau des Universitäts-Kinderspitals Zürich der Bedarf abgedeckt werden kann. Der dem GZO AG Spital Wetzikon im Rahmen der Spitalplanung 2023 erstmals erteilte Leistungsauftrag für die Neonatologie wird entzogen, nachdem der Aufbau der entsprechenden Einheit bislang nicht erfolgen konnte und aktuell nicht absehbar ist, auf welchen Zeitpunkt das Spital in der Lage sein wird, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Gleiches gilt für den Leistungsauftrag für hebammengeleitete Geburtshilfe am Spital Männedorf, der aufgrund der nicht absehbaren Einführung entzogen wird. Dem See-Spital Horgen wird der Leistungsauftrag, der zur Ausübung von hebammengeleiteten Geburten berechtigt, nur noch provisorisch bis Ende 2026 und unter der Voraussetzung erteilt, dass das See-Spital das Angebot bis spätestens 30. Juni 2026 aufgebaut hat.
Weitere Anpassungen bei den Spitallisten Akutsomatik und Psychiatrie sind dem Regierungsratsbeschluss zu entnehmen. Die Spitalliste Rehabilitation bleibt unverändert.