Volksabstimmung vom 30. November 2025: Vier statt fünf kantonale Vorlagen

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 30. November 2025 über vier kantonale Vorlagen abstimmen. Eine vorbehältlich angeordnete fünfte Vorlage kommt nicht zur Abstimmung.

Die fünfte Vorlage betraf die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) vom 14. April 2025 (Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative»). Diese Vorlage hatte der Regierungsrat unter dem Vorbehalt angeordnet, dass dagegen innert Frist ein Gemeinde- oder Volksreferendum eingereicht wird. Die Frist ist am 5. August 2025 unbenutzt abgelaufen. Über die Änderung des PVG muss daher am 30. November 2025 nicht abgestimmt werden. Zur Abstimmung kommen definitiv folgende kantonalen Vorlagen:

  1. Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
    (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag)
  2. A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025
  3. A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025
  4. Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025)

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