Kantonale Solidaritätsbeiträge für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Kanton Zürich soll ab 2026 Solidaritätsbeiträge an Menschen ausrichten, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durch Behörden im Kanton Zürich betroffen waren. Die Betroffenen sollen einen einmaligen Beitrag von 25 000 Franken erhalten, finanziert aus dem allgemeinen Staatshaushalt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Rahmenkredit.

Seit dem Erlass des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) hat das Staatsarchiv rund 1500 Betroffene bei der Aktensuche und der Einreichung eines Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag des Bundes begleitet. Zusätzlich zur Auszahlung des Bundes möchte nun der Kanton Zürich einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25 000 Franken ausbezahlen, denn auch er hat in der Vergangenheit fürsorgerische Zwangsmassnahmen verhängt und Fremdplatzierungen angeordnet. Mit der finanziellen Entschädigung möchte der Kanton Zürich seinen Beitrag zur Wiedergutmachung des begangenen Unrechts leisten.

Gesuchstellung an das Staatsarchiv

Betroffenen Personen wird das Staatsarchiv ein Formular zur Verfügung stellen, um ihr Gesuch einzureichen. Als Nachweis für die Beitragsberechtigung gilt die Verfügung des Bundes, wonach die gesuchstellende Person als Opfer im Sinne des AFZFG anerkannt wird. Daneben muss die betroffene Person glaubhaft machen, dass eine Behörde im Kanton Zürich ihr gegenüber eine fürsorgerische Zwangsmassnahme oder eine Fremdplatzierung veranlasst hat. Das Staatsarchiv prüft und entscheidet über die Gesuche. Wer schon einen Solidaritätsbeitrag von einem anderen Kanton, von der Stadt Zürich oder von einer anderen Gemeinde erhalten hat, hat keinen Anspruch auf den kantonalen Solidaritätsbeitrag. Die ersten Gesuche werden im Jahr 2026 entgegengenommen.

Kosten für die Ausrichtung des Solidaritätsbeitrags

Zur Finanzierung der kantonalen Solidaritätsbeiträge beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken. Diesem Betrag liegt die Annahme zugrunde, dass rund 800 Gesuche eingehen und gutgeheissen werden. Der Rahmenkredit wird aus den allgemeinen Staatsmitteln finanziert.
 

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