Regierungsrat legt das Budget und den Steuerfuss 2025 der Schulgemeinde Hinwil fest

Der Regierungsrat hat das Budget und den Steuerfuss der Schulgemeinde Hinwil für das Jahr 2025 festgelegt. Der Steuerfuss beträgt 73 Prozent. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Hinwil hatten zuvor den Vorschlag der Schulpflege zur Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses zweimal abgelehnt.

Die Schulpflege der Schulgemeinde Hinwil legte den Stimmberechtigten das Budget und den Steuerfuss an der Schulgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vor. Die Stimmberechtigten wiesen das Budget und den Steuerfuss ohne Anträge zum Budget zurück. Die Schulpflege legte den Stimmberechtigten daraufhin ein geändertes Budget mit einem reduzierten Steuerfuss an der Schulgemeindeversammlung vom 19. März 2025 vor. Dieses angepasste Budget erfüllte allerdings die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsgleichgewicht nicht: Der budgetierte Aufwandüberschuss übertraf den maximal zulässigen Aufwandüberschuss um ein Prozent. Die Gemeindeversammlung wies auch das zweite Budget zurück.

Das Gemeindegesetz sieht vor, dass die Gemeindeversammlung bis Ende Jahr das Budget und den Steuerfuss der Gemeinde für das folgende Jahr beschliesst. Falls die Gemeinde dies nicht selbst bis Ende März des betreffenden Jahres getan hat, legt der Regierungsrat den Steuerfuss des laufenden Jahres fest.

Der Regierungsrat sieht keinen Grund, vom Budgetantrag der Schulpflege vom 19. März 2025 abzuweichen. Zwar müsste der Steuerfuss um einen Prozentpunkt erhöht werden, damit er der Vorgabe zum Haushaltsgleichgewicht entspricht. Weil die Überschreitung sehr gering ist und eine grosse Anzahl Steuerzahlender von einer Steuererhöhung betroffen wäre, erachtet er dies aber als unverhältnismässig. Er legt deshalb den Steuerfuss gemäss dem Antrag der Schulpflege an die Schulgemeindeversammlung auf 73 Prozent fest.
 

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