Kanton Zürich stellt die rechtlichen Weichen für papierlose Baugesuche

Das papierlose Baubewilligungsverfahren wird im Kanton Zürich demnächst Tatsache. Voraussichtlich ab 1. April 2024 können Baugesuche im Kanton Zürich über die Plattform «eBaugesucheZH» vollständig digital eingereicht und abgewickelt werden. Der Regierungsrat hat die dafür notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen.

Seit Februar 2020 betreibt der Kanton Zürich die Plattform «eBaugesucheZH». Der benutzerfreundliche Online-Service unterstützt den gesamten Prozess von der Eingabe bis zur Abnahme eines Bauvorhabens und vereinfacht und automatisiert den Daten- und Informationsaustausch zwischen Gesuchstellenden, Behörden und weiteren Beteiligten. Aktuell bieten 54 Städte und Gemeinden das elektronische Baubewilligungsverfahren an. Elektronisch bedeutet aktuell allerdings noch nicht papierlos, weil bei der Baueingabe eine handschriftliche Unterzeichnung und zusätzliche Papierdossiers des Baugesuchs erforderlich sind. Die gesetzlichen Grundlagen verhinderten bisher die vollständige Digitalisierung des Verfahrens.

Zeitenwende im Baubewilligungsverfahren

Mit der neuen Rechtsgrundlage läutet der Kanton Zürich eine Zeitenwende im Baubewilligungsverfahren ein. Papier-Schnittstellen gehören schon bald der Vergangenheit an. Der Kantonsrat hatte am 23. Oktober 2023 mit einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) den ersten Schritt getan. Der Regierungsrat hat nun mit der Änderung der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) auch noch die untergeordneten Ausführungsbestimmungen erlassen. Damit liegen die rechtlichen Grundlagen zur vollständig elektronischen Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens über die Plattform «eBaugesucheZH» vor. «Ich freue mich sehr, dass wir den Schlussstein setzen können in einem der komplexesten Digitalisierungsvorhaben des Kantons Zürich. Wir bieten damit einen kundenorientierten und ressourcenschonenden Service an, der die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten den heutigen Anforderungen entsprechend modernisiert, verschlankt und vereinfacht», sagt Baudirektor Martin Neukom zur erfolgreichen Umsetzung.

Unter Vorbehalt von Einsprachen innerhalb von 30 Tagen ab Publikationsdatum soll das ganze Regelungspaket per 1. April 2024 in Kraft gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Städte und Gemeinden innerhalb von drei Jahren auf die ausschliesslich elektronische Abwicklung von Baugesuchen über die Plattform «eBaugesucheZH» umstellen.

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