Zürcher Ständeratswahl 2023: Wahlunterlagen erstmals mit Beiblatt zu Kandidierenden

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der beiden Zürcher Mitglieder des Ständerates findet gleichzeitig mit der Nationalratswahl am 22. Oktober 2023 statt. Alle Kandidierenden, die sich bis am 7. August 2023 zur Wahl vorschlagen lassen, werden in den amtlichen Wahlunterlagen auf einem Beiblatt aufgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt.

Wie bei den Regierungsratswahlen vom 12. Februar 2023 wird auch für die die Erneuerungswahl der beiden Zürcher Mitglieder des Ständerates vom
22. Oktober 2023 erstmals ein Vorverfahren mit Wahlvorschlägen durchgeführt. Das Beiblatt in den amtlichen Wahlunterlagen informiert die Stimmberechtigten über die vorgeschlagenen Kandidierenden.

Wichtig für Kandidierende, Parteien und mögliche Interessierte ist insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem sie Wahlvorschläge spätestens einreichen können: Diese müssen bis spätestens am Montag, 7. August 2023, 17 Uhr, beim Statistischen Amt des Kantons Zürich (Schöntalstrasse 5, 8090 Zürich) eingetroffen sein.

Interessierte können die Formulare für die Wahlvorschläge über die Internetseite des Statistischen Amtes beziehen.

Zweiter Wahlgang für Ständeratswahl am 19. November 2023

Nachdem der Bundesrat darauf verzichtet, am 26. November 2023 eine eidgenössische Volksabstimmung durchzuführen, hat der Regierungsrat den Termin vom 19. November 2023 für einen allfälligen zweiten Wahlgang der Ständeratswahl sowie für allfällige Vorlagen einer kantonalen Volksabstimmung bestätigt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Donnerstag, 26. Oktober 2023, 17 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

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