Regierungsrat verabschiedet totalrevidierte Heilmittelverordnung

Auf Bundesebene wurden die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Heilmittel, Betäubungsmittel und Medizinalberufe in den vergangenen Jahren wiederholt angepasst. Dies hat eine umfassende Überarbeitung der kantonalen Heilmittelverordnung erforderlich gemacht, die am 1. Mai 2023 in Kraft tritt.

Die Zuständigkeitsbereiche des Bundes und der Kantone haben sich im Grundsatz nicht verändert. Gewisse Regelungsbereiche wurden jedoch angepasst, wie z.B. die Minimalanforderungen an die Verschreibung von Arzneimitteln. Zudem wurden auf Bundesebene Begriffe neu oder zusätzlich definiert, die Auswirkungen auf das kantonale Recht haben. Unter Anderem erhielt die «Spitalapotheke» eine neue rechtliche Definition mit zusätzlichen Pflichten. Als Folge davon waren Änderungen des kantonalen Ausführungsrechts, das in der Heilmittelverordnung geregelt wird, notwendig. Im Rahmen der vorliegenden Revision wurde zudem die etablierte und bewährte kantonale Praxis rechtlich verankert. Beispielsweise wurde die Möglichkeit der Führung einer Drogerie durch eine Apothekerin oder einen Apotheker geschaffen.

Im August 2021 gab die Gesundheitsdirektion die Totalrevision der Heilmittelverordnung in die Vernehmlassung. Die grosse Mehrheit der insgesamt 21 Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich positiv zur Vorlage. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden punktuelle Anpassungen vorgenommen.

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