Vogelgrippe in Seuzach: Ausbreitung verhindern

In der Gemeinde Seuzach sind in einer privaten Tierhaltung zwei Fälle von Vogelgrippe entdeckt worden. Das Veterinäramt Zürich hat den Betrieb gesperrt und ist daran, ihn zu sanieren. Um den Seuchenbetrieb sind eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet worden. In diesen Zonen gelten Auflagen für Geflügelhaltungen, um eine Verschleppung zu verhindern.

Inhaltsverzeichnis

Bei zwei in einer privaten Tierhaltung tot aufgefundenen Vögeln – einem Graureiher und einem Pfau – wurde das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung in andere Geflügelhaltungen zu verhindern, wurde der Betrieb gesperrt und es laufen Sanierungsmassnahmen. Um den Seuchenbetrieb ist eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet worden, in welche auch drei Gemeinden des Kantons Thurgau fallen. In diesen Zonen gelten strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, welche die Geflügelhaltenden einhalten resp. umsetzen müssen, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern und ihre eigenen Tiere zu schützen. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Schutz- und Überwachungszone

Der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln muss verhindert werden, was meist durch Stall- oder gedeckte Volierenhaltung erreicht wird. Der Tierverkehr in diesen Zonen ist bis auf wenige bewilligte Ausnahmen untersagt. Die Bestände werden aufgrund von Risikoüberlegungen gezielt überprüft und allenfalls beprobt. Geflügel, Eier und andere Geflügelprodukte müssen in der Zone verbleiben und dürfen nur unter strengen Auflagen und mit einer Bewilligung des Veterinäramts hinaustransportiert werden. Ausstellungen mit Geflügel oder anderen Vögeln sind in den Zonen verboten.
Von diesen Massnahmen sind im Kanton Zürich neben Seuzach auch die folgenden Gemeinden betroffen: Adlikon, Altikon, Andelfingen, Brütten, Buch am Irchel, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Dorf, Ellikon an der Thur, Elsau, Henggart, Hettlingen, Humlikon, Kleinandelfingen, Neftenbach, Ossingen, Pfungen, Rickenbach, Thalheim an der Thur, Volken, Wiesendangen, Winterthur.

Meldepflicht für Geflügelhaltungen

Geflügelhaltungen müssen registriert werden. Dies schreibt die Tierseuchengesetzgebung vor. Diese Vorgabe gilt jederzeit und unabhängig davon, wie viele Tiere gehalten werden. Im Kanton Zürich ist das Veterinäramt für die Registrierung zuständig. Unter dem folgenden Link lassen sich Geflügelhaltungen online registrieren.

Vorsicht beim Kontakt mit toten Vögeln

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden.

Die detaillierten Zonen und Gebiete sowie die jeweiligen Massnahmen sind der Allgemeinverfügung vom 18. November 2022 zu entnehmen. Sie ist auf der Website zh.ch/vogelgrippe einsehbar. Hier finden Sie stets die aktuellsten Informationen zum Thema Vogelgrippe im Kanton.

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