Kantonaler Richtplan: Regierungsrat überweist Teilrevision 2020 an den Kantonsrat
Medienmitteilung 17.11.2022
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, wird dieser regelmässig nachgeführt. Nun überweist der Regierungsrat die Teilrevision 2020 zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat.
Mit der Teilrevision 2020 wird dem Handlungsbedarf aufgrund des Klimawandels Rechnung getragen, indem Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas in der Richtplanung verankert werden. Dies führt zu Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. Im Kapitel «Verkehr» werden mit dem Meilibachtunnel bei Horgen und der Güterumfahrungslinie Limmattal–Furttal zwei neue Bahnstrecken in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Die Verknüpfung des Brüttenertunnels mit dem bestehenden Bahnnetz erfordert eine Verlegung der Baltenswilerstrasse bei Bassersdorf. Das Kapitel «Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung» wurde grundlegend überarbeitet und an die heutigen Anforderungen angepasst. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» wird die Gebietsplanung «Bildungsstandort Wädenswil 2.0» in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Für die Teilrevision des kantonalen Richtplans wurden rund 600 Einwendungen aus der Anhörung und der öffentlichen Auflage ausgewertet. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 14. Dezember 2020 bis 31. März 2021 statt. Ein Erläuterungsbericht gibt Auskunft über das gewählte Vorgehen und erläutert die Anpassungen an Richtplantext und Richtplankarte. Der Mitwirkungsbericht dokumentiert das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens.
Die Teilrevision 2020 wurde entsprechend den Kommissionszuständigkeiten in zwei Teilen an den Kantonsrat überwiesen. Vorlage 5870 umfasst die Kapitel 1 «Raumordnungskonzept», 2 «Siedlung» sowie 6 «Öffentliche Bauten und Anlagen». Vorlage 5871 umfasst die Kapitel 4 «Verkehr» und 5 «Versorgung, Entsorgung».
Die Richtplanvorlagen sind unter zh.ch/richtplan einsehbar.