Regierungsrat unterstützt städtische Kulturhäuser

Der Regierungsrat unterstützt die grossen Kulturinstitutionen in den Städten Zürich und Winterthur einmal pro Legislatur mit Beiträgen aus dem Kulturfonds. Diesmal sollen es je rund 7 Millionen Franken sein.

Das Kunsthaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle in Zürich sowie das Kunstmuseum, das Musikkollegium und das Theater Winterthur in Winterthur sind für das kulturelle Leben im Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Seit 2008 hält der Kantonsrat den Städten darum einmal pro Legislaturperiode ausserordentliche Mittel aus dem Kulturfonds zu.

In der Legislaturperiode 2019 – 2023 sollen die genannten Stadtzürcher Institutionen eine Zuwendung von insgesamt rund 7,2 Millionen und diejenigen in Winterthur rund 7 Millionen Franken ausbezahlt bekommen. Das beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat.

Konkret soll die Zürcher Kunstgesellschaft einen Beitrag von rund 2 Millionen, das Schauspielhaus Zürich rund 2,9 Millionen und die Tonhalle-Gesellschaft Zürich rund 2,3 Millionen Franken bekommen. Dabei setzt die Zürcher Kunstgesellschaft einen Fokus auf die Provenienzforschung bezüglich der bestehenden Sammlung und die Neugestaltung der Kontextualisierung der Emil-Bührle-Sammlung. Das Schauspielhaus möchte die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, um künftig hybride und interaktive Theaterprojekte realisieren zu können. Die Tonhalle plant mit dem Geld für die Jahre 2024 bis 2026 je ein Openair-Festival für klassische Musik auf dem Münsterhof.

Der Kunstverein Winterthur soll für Projekte wie die Qualitätssteigerung der Sammlung und Renovationsarbeiten 2,5 Millionen Franken bekommen. Der Verein Musikkollegium Winterthur erhält rund 2,3 Millionen Franken für Projekte wie die Infrastruktur des Festivals «Le Grand Rituel» und das Theater Winterthur rund 2,1 Millionen Franken für technische Erneuerungen und die Aufführung der Oper «L’Orfeo».
 

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