Kantonsrats- und Regierungsratswahlen 2023: Fristen für Wahlvorschläge

Die Erneuerungswahl für die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2023–2027 findet am Sonntag, 12. Februar 2023, statt. Der Regierungsrat hat nun die Einzelheiten zu den Wahlen festgelegt, unter anderem die Vorgaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Bereits im November 2021 hat der Regierungsrat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat auf den 12. Februar 2023 festgelegt. Jetzt hat er die Einzelheiten zu den Wahlen angeordnet. Wichtig für Parteien und mögliche Interessierte ist insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem Wahlvorschläge spätestens eingereicht werden können.

Die Wahlvorschläge müssen wie folgt beim Statistischen Amt des Kantons Zürich (Schöntalstrasse 5, 8090 Zürich) eingetroffen sein:

  • für die Regierungsratswahlen: bis Montag, 28. November 2022, 17 Uhr,
  • für die Kantonsratswahlen: bis Montag, 5. Dezember 2022, 17 Uhr.

Interessierte können die Formulare für die Wahlvorschläge über die Internetseite des Statistischen Amtes beziehen.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)