Zürcher Spitalplanung 2023 – Regierungsrat setzt Spitallisten fest
Medienmitteilung 01.09.2022
Der Regierungsrat hat die kantonale Spitalplanung verabschiedet und die ab 1. Januar 2023 geltenden Spitallisten festgesetzt. Aufgrund der breit durchgeführten Vernehmlassung wurden am Strukturbericht und an den Spitallisten punktuelle Anpassungen vorgenommen. Insbesondere wurden für das Spital Affoltern und das Spital Uster im Rahmen der kantonalen Versorgungsstrategie zukunftsfähige Lösungen gefunden, womit diese Spitäler weiterhin Leistungsaufträge des Kantons erhalten. Mit der Festsetzung der Spitallisten wird im Kanton Zürich für die kommenden zehn Jahre eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sichergestellt, die den gegenwärtigen und künftigen demografischen und medizinischen Entwicklungen gerecht wird.
Am 15. März 2022 gab der Regierungsrat den provisorischen Strukturbericht und die provisorischen Spitallisten in eine breite Vernehmlassung (vgl. Medienmitteilung vom 15. März 2022). Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Strukturbericht und das transparente Verfahren generell positiv bewertet. Da sich die Leistungserbringer bereits im Rahmen des Prozesses zur Spitalplanung mehrfach einbringen konnten, brachte die Vernehmlassung keine Überraschungen und keine grundlegend neuen Fakten zutage. Die Gesundheitsdirektion prüfte alle eingegangenen Anträge und Wiedererwägungsgesuche sorgfältig und der Strukturbericht und die Spitallisten wurden in wenigen Punkten angepasst. Auf der Basis des finalisierten Strukturberichtes hat der Regierungsrat die Zürcher Spitallisten 2023 definitiv festgesetzt.
Akutsomatik
Die Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik umfasst 25 Standorte. Damit ist die Zugänglichkeit zu den medizinischen Leistungen in diesem Bereich für die Zürcherinnen und Zürcher weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet. Zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung wurden gewisse Leistungen konzentriert (z.B. im Bereich Schlaganfall und Polytrauma). Insbesondere legt der Kanton Wert darauf, dass bestehende Infrastrukturen nachhaltig genutzt, die Strukturen an die laufenden Entwicklungen angepasst und unwirtschaftliche Erweiterungen verhindert werden. Die Stossrichtung, spezialisierte Leistungen an wenigen Standorten zu konzentrieren, wurde im Rahmen der Vernehmlassung generell gutgeheissen. Die Aufnahme eines weiteren Geburtshauses auf die Zürcher Spitalliste 2023 sowie die Stärkung der hebammengeleiteten Geburtshilfe wurden sehr begrüsst. In konstruktiven Gesprächen zwischen den Spitalverantwortlichen und der Gesundheitsdirektion konnten ausserdem für die Spitäler Uster und Affoltern zukunftsfähige Lösungen gefunden werden.
Beim Spital Uster war vorgesehen, sämtliche Leistungsaufträge mit Blick auf dessen Wirtschaftlichkeit nur provisorisch zu erteilen. Das Spital sollte aufzeigen, wie die Versorgungsstrukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestaltet werden können. Die Verantwortlichen des Spitals Uster haben sich intensiv mit der künftigen Ausrichtung auseinandergesetzt und ein Versorgungskonzept eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt den darin vorgesehenen künftigen Umbau der Spitalstrukturen zu mehr ambulanten und mittelfristig reduzierten stationären Leistungen sowie eine Fokussierung auf die Grund- und Notfallversorgung in der Region und die integrierte Versorgung im Bereich der Altersmedizin. Zudem arbeiten die Spitalverantwortlichen mit grossem Engagement an der Verbesserung der Kosteneffizienz. Der Halbjahresabschluss 2022 zeigt verglichen mit früheren Zahlen einige Verbesserungen. Auch die durchschnittlichen schweregradbereinigten Fallkosten konnten im Jahr 2021 gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund und um die Weiterentwicklung zu unterstützen, verzichtet der Regierungsrat darauf, dem Spital die Leistungsaufträge provisorisch zu erteilen. Gleichwohl ist im Sinne der bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben dem nicht erfüllten Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung zu tragen. Das Spital hat – entsprechend seinem Eventualantrag – innert einer vorgegebenen Frist nachzuweisen, dass sowohl Kosteneffizienz als auch wirtschaftliche Stabilität nachhaltig erreicht worden sind. Dem Spital Uster werden in diesem Sinne sämtliche zugeteilten Leistungsaufträge unter der Auflage erteilt, dass es bis 31. Mai 2025 die nachhaltige Kosteneffizienz und wirtschaftliche Stabilität nachweist.
Dank des Engagements und der intensiven Auseinandersetzung der Spitalverantwortlichen mit den aktuellen und künftigen Herausforderungen konnte das Spital Affoltern in enger Koordination mit der Gesundheitsdirektion ein zukunftsfähiges Konzept erarbeiten. Dieses sieht vor, dass die schon jetzt vorhandenen und überregional geschätzten Schwerpunkte im Bereich der akutgeriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung gestärkt und ausgebaut werden und auf eine umfassende stationäre Grundversorgung künftig verzichtet wird. Bis zur vollständigen Umsetzung des neuen Konzepts auf den 1. Januar 2026 plant das Spital Affoltern übergangsweise die Weiterführung bestehender Leistungsaufträge. Das Spital hat seine ursprüngliche Bewerbung dem neuen Konzept entsprechend angepasst und mit der Einstellung des erweiterten chirurgischen Angebots auf Ende 2022 bereits erste Massnahmen ergriffen.
Bezüglich Adus Medica ergab die Vernehmlassung keine neuen Fakten. Die rein elektiv tätige Klinik in Dielsdorf erreicht in keinem der angebotenen Leistungsbereiche eine für die Kantonsbevölkerung versorgungsrelevante Rolle. Adus Medica erhält jedoch Gelegenheit, laufende Behandlungen von Patientinnen und Patienten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzuschliessen und bei Bedarf für das Personal eine geeignete Anschlusslösung zu finden sowie ihren Betrieb umzustrukturieren. Der Klink wird daher eine einjährige Übergangsfrist gewährt. In diesem Sinne werden Adus Medica die Leistungsaufträge noch bis zum 31. Dezember 2023 erteilt.
Psychiatrie
Auf der Zürcher Spitalliste 2023 Psychiatrie sind 24 Klinikstandorte vertreten. Die neue Spitalliste Psychiatrie zeichnet sich durch eine bessere Abbildung der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen mit einer Unterteilung in die Auftragstypen Akut- und Vollversorgung sowie Spezialversorgung aus. Durch differenziertere Anforderungen an die Listenspitäler und durch die Konzentration von spezialisierten Leistungen wird die Behandlungsqualität erhöht. Neu erhält die Privatklinik Hohenegg einen Listenplatz für ausgewählte Leistungen im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie. Durch die Vergabe von Leistungsaufträgen an die Clienia Littenheid AG für einen neuen Standort im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Oetwil am See wird die bedarfsgerechte stationäre Versorgung auch in diesem Altersbereich sichergestellt. Die Vernehmlassung hatte im Bereich Psychiatrie nur wenige Anpassungen am Strukturbericht und an der Spitalliste zur Folge. Basierend auf der Neuausrichtung des Spitals Affoltern mit Fokus auf die Bereiche Akutgeriatrie und Palliativmedizin hat das Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Affoltern seine Bewerbung angepasst und die entsprechenden Leistungsaufträge erhalten. Zur Vervollständigung des Angebots wird der Leistungserbringer künftig auch gerontopsychiatrische Leistungen inklusive der Behandlung von Demenzen und Deliren anbieten.
Rehabilitation
Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mit 21 Standorten zeichnet sich durch eine patientengerechte Versorgung aus. Mit Blick auf das Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich sowie die zunehmende Anzahl Rehabilitationspatientinnen und -patienten, die an mehreren Krankheiten leiden, besteht der Bedarf, die bisher meist wohnorts- und akutspitalfernen Zürcher Versorgungsstrukturen der stationären Rehabilitation um integrierte, wohnortsnahe Rehabilitationsangebote zu ergänzen. Diese ermöglichen einen noch enger verzahnten Behandlungsprozess an einem Ort und damit einen einfachen Übergang vom Akutspital in die Rehabilitation. Der Ausbau des wohnortsnahen Versorgungsangebots wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Im Zuge der Vernehmlassung kam es im Bereich Rehabilitation zu vereinzelten Anpassungen, wovon die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind.
Der Klinik Wald der Zürcher RehaZentren werden die Leistungsaufträge unbefristet erteilt. Gespräche zwischen den Zürcher RehaZentren und der Gesundheitsdirektion haben ergeben, dass die Klinikleitung kurz- bis mittelfristig Möglichkeiten sieht, Leistungen vom Standort Wald an wohnort- und akutspitalnähere Standorte zu verschieben. Konkret planen die Zürcher RehaZentren die Neurorehabilitation mit Überwachungspflichtigkeit vom Standort Wald an den Standort GZO Wetzikon zu verschieben, wo auch eine Stroke-Unit vorhanden ist. Zudem planen sie mittelfristig nach Möglichkeit weitere Leistungen vom
Standort Wald an zentrums- und akutspitalnahe Standorte im Zürcher Oberland zu verschieben. Der Regierungsrat begrüsst diese Pläne.
Die Rehaklinik Winterthur (VAMED Management und Services Schweiz AG) erhält entgegen den Ausführungen im provisorischen Strukturbericht keine Leistungsaufträge. Der von ihr beantragte zusätzliche Leistungsauftrag für internistische Rehabilitation kann ihr nicht erteilt werden, da der Bedarf in diesem Bereich durch besser geeignete Kliniken gedeckt ist. VAMED legte dar, dass ihr Versorgungskonzept einer integrierten, ganzheitlichen und wirtschaftlichen Rehabilitation ohne Leistungsauftrag für die internistische Rehabilitation nicht oder nur mit kritischen Leistungseinbussen umsetzbar sei. Aufgrund dieser Unsicherheit wurde deshalb entschieden, den Leistungsauftrag für die pulmonale Rehabilitation der Klinik Davos der Zürcher RehaZentren zu erteilen.
Für die Rehaklinik Limmattal sah der provisorische Strukturbericht keine Leistungsaufträge für neurologische Rehabilitation vor. Hingegen sollten der nahe gelegenen Rehaklinik Baden-Dättwil neurologische Leistungsaufträge erteilt werden. ZURZACH Care, die Betreiberin beider Kliniken, hat in der Folge mitgeteilt, dass sie die Bewerbung der Rehaklinik Baden-Dättwil für die erteilten Leistungsaufträge zugunsten der Rehaklinik Limmattal zurückziehe. Mit Erteilung dieser Leistungsaufträge an die Rehaklinik Limmattal wird die integrierte Patientenversorgung von der Akutbehandlung bis zur Rehabilitation am Standort Limmattal gestärkt. Die neurologischen Leistungsaufträge der Rehaklinik Limmattal ergänzen im Behandlungspfad die zertifizierte Stroke Unit des Spitals Limmattal zugunsten einer nahtlosen Weiterbehandlung der von einem Hirnschlag betroffenen Patientinnen und Patienten. Die Klinik plant den Betrieb der neurologischen Rehabilitation im Laufe des Jahres 2023 aufzunehmen, gleichzeitig mit der Einstellung des Betriebs der ebenfalls zu
ZURZACH Care gehörenden Rehaklinik Kilchberg. Um den Betrieb ordnungsgemäss herunterfahren, die Behandlungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abschliessen und das Personal an den Standort Limmattal transferieren zu können, wird der Rehaklinik Kilchberg eine Übergangsfrist gewährt und einzelne Leistungsaufträge bis längstens
31. Dezember 2023 erteilt.
Neue Spitallisten gelten ab 1. Januar 2023
Die neuen Spitallisten werden ab 1. Januar 2023 gelten und berechtigen die aufgeführten Listenspitäler, im Umfang der erteilten Leistungsaufträge zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig zu sein bzw. verpflichtet sie, Leistungen im Umfang der erteilten Leistungsaufträge zu erbringen und die damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Zürcher Spitallisten 2023 werden die bisherigen Zürcher Spitallisten 2012 per 31. Dezember 2022 integral aufgehoben.
Regierungsrätin Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, zur neuen Spitalplanung: «Die richtige Leistung, am richtigen Ort, in hoher Qualität. Mit der neuen Spitalplanung stellen wir eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen für die kommenden zehn Jahre sicher. Wir sind überzeugt, mit den erteilten Leistungsaufträgen eine zukunftsfähige Spitalversorgung für die Zürcher Bevölkerung geschaffen zu haben.»