Zürcher Spitalplanung 2023 – Regierungsrat gibt Strukturbericht und provisorische Spitallisten in Vernehmlassung

Mit der Spitalplanung 2023 will der Kanton Zürich im Bereich der stationären Leistungen eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung sicherstellen, die den gegenwärtigen und künftigen demografischen und medizinischen Entwicklungen gerecht wird. Nach dem Versorgungsbericht und einem umfassenden Bewerbungsverfahren liegen mit dem Strukturbericht die Ergebnisse des differenzierten Evaluationsverfahrens vor. Der Regierungsrat gibt den Strukturbericht und die darin enthaltenen provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 in die Vernehmlassung. Die Festsetzung der Spitallisten durch den Regierungsrat ist für August 2022 geplant.

Medienkonferenz vom 15. März 2022
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 15. März 2022

Gemäss den Vorgaben des Bundes sind die Kantone zum Erlass von Spitallisten verpflichtet und haben diese periodisch zu überprüfen. Der Regierungsrat beauftragte die Gesundheitsdirektion, eine ab 2023 geltende neue Spitalplanung vorzubereiten (RRB-Nrn. 338/2018 und 695/2019). Das Ziel dieser Spitalplanung ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit stationären Leistungen sicherzustellen, die den gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklungen gerecht wird. Die Spitalplanung ist in drei Etappen gegliedert. In der ersten Etappe der Spitalplanung wurden die notwendigen konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. Diese mündeten in den Versorgungsbericht vom Juni 2021. In der zweiten Etappe konnten sich die Erbringer stationärer Leistungen vom 1. Juli 2021 bis zum 14. September 2021 um Leistungsaufträge und damit um einen Platz auf den neuen Spitallisten bewerben. Die dritte Etappe ist das Evaluationsverfahren, dessen Ergebnisse nun in Form des Strukturberichts und der provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 für Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation vorliegen.

Transparente Evaluation nach klaren Kriterien

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens haben sich 40 Zürcher und 24 ausserkantonale Spitäler und Kliniken sowie drei Geburtshäuser um Leistungsaufträge auf den Zürcher Spitallisten 2023 beworben. Die anschliessende Evaluation der Bewerbungen erfolgte unter Anwendung der im Versorgungsbericht kommunizierten Kriterien in den Bereichen Qualität, Wirtschaftlichkeit, Zugänglichkeit und leistungsspezifische Anforderungen. Unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Versorgungsstrukturen für die Zürcher Bevölkerung soll die Vergabe der Leistungsaufträge an Leistungserbringer erfolgen, die sämtliche Anforderungen bestmöglich erfüllen.

Akutsomatik: Qualität sichern, Leistungen konzentrieren

Im Bereich Akutsomatik umfasst die provisorische Spitalliste 24 Standorte. Die Zugänglichkeit ist auf hohem Niveau gewährleistet. Die durchschnittliche Fahrzeit zwischen Wohn- bzw. Arbeitsort und dem nächstgelegenen Spital der Akutsomatik liegt für über 99 Prozent der 1,5 Millionen Zürcherinnen und Zürcher bei weniger als 20 Minuten. Im Bereich der Akutsomatik will der Kanton zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung, die Leistungen (z.B. im Bereich Schlaganfall und Polytrauma) und Leistungserbringer konzentrieren, um die Qualität zu sichern und die Effizienz zu steigern. Insbesondere legt er Wert darauf, dass bestehende Infrastrukturen nachhaltig genutzt, die Strukturen an die laufenden Entwicklungen angepasst und unwirtschaftliche Erweiterungen verhindert werden. Damit sollen sowohl Unter- als auch Fehl- und Überversorgung vermieden werden. In der Umsetzung hat das speziell für die Spitäler in Uster und Affoltern sowie die Adus Medica einen Effekt mit besonderer Tragweite.

Das Spital Uster verzeichnete in der Vergangenheit überdurchschnittlich hohe und tendenziell steigende Fallkosten. Zudem zeigen die selbstdeklarierten prognostizierten Kennzahlen der wirtschaftlichen Stabilität eine deutliche Diskrepanz zu den bisher erzielten Werten. Das eingereichte Bewerbungsdossier lässt langfristig keine solide Grundlage für einen kosteneffizienten Betrieb erkennen, zumal mit der GZO AG Spital Wetzikon ein zweites regionales Akutspital mit sehr ähnlichem Leistungsangebot in unmittelbarer Nachbarschaft besteht. Dem Spital Uster sollen deshalb die Leistungsaufträge provisorisch auf drei Jahre erteilt werden. Somit hat das Spital Uster bzw. seine Trägerschaft die Gelegenheit, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und darzulegen, wie die Versorgungsstrukturen ab 2026 nachhaltig und wirtschaftlich gestaltet werden können.

An das Spital Affoltern sollen die Leistungsaufträge nur noch auf drei Jahre befristet vergeben werden. Die bisherigen Fallzahlen in den beantragten Leistungsgruppen zeigen, dass das Spital Affoltern aktuell keinen relevanten Anteil des Versorgungsbedarfs der Zürcher Bevölkerung abdeckt. Mit dem vorgelegten Konzept, dem geografisch begrenzten Einzugsgebiet und den zu erwartenden Fallzahlen besteht langfristig keine solide Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb. Die befristete Erteilung des Leistungsauftrags bis 31. Dezember 2025 ermöglicht es dem Spital Affoltern bzw. seiner Trägerschaft, eine umfassende Neubeurteilung betreffend alternative und bedarfsgerechte Versorgungsformen vorzunehmen. Bei Bedarf steht der Kanton in dieser Übergangsphase begleitend zur Seite. Hingegen werden dem Spital Affoltern Leistungsaufträge im Bereich Psychiatrie weiterhin unbefristet erteilt.

Der Adus Medica AG sollen per 2023 keine Leistungsaufträge mehr erteilt werden. Die rein elektiv tätige Klinik ohne Vorhalteleistungen der Grundversorgung oder umfangreiche Ausbildungsleistungen für medizinisches Personal erreicht aufgrund der geringen Fallzahlen keine versorgungsrelevante Rolle.

Das Geburtshaus Winterthur steht neu auf der provisorischen Spitalliste 2023 Akutsomatik.

Psychiatrie: Lücken schliessen, Kinder- und Jugendpsychiatrie ausbauen

In der Psychiatrie wird die Behandlungsqualität durch umfassendere Anforderungen an die Listenspitäler und durch die Konzentration von spezialisierten Leistungen erhöht. Zudem wird durch die geplante Vergabe von Leistungsaufträgen an einen zusätzlichen Spitalstandort, die Clienia Littenheid AG in Oetwil am See, die bedarfsgerechte stationäre Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt. In der Erwachsenenpsychiatrie erhält die Privatklinik Hohenegg neu einen Listenplatz. Als Ergebnis zeichnet sich die provisorische Zürcher Spitalliste 2023 Psychiatrie mit 24 Standorten durch eine bessere Abbildung der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen und ihren differenzierten Anforderungen für die Auftragstypen der Akut- und Vollversorgung sowie der
Spezialversorgung aus.

Rehabilitation: Integrierte Versorgung fördern, wohnortsnahes Angebot erhöhen

Mit der neuen Spitalliste Rehabilitation werden der Zürcher Bevölkerung vermehrt wohnorts- und akutspitalnahe Rehabilitationskliniken zur Verfügung stehen. Diese integrierte, akutspitalnahe Rehabilitation ermöglicht einen noch enger verzahnten Behandlungsprozess an einem Ort und damit einen einfachen und nahen Übergang vom Akutspital in die Rehabilitation, wovon vor allem die wachsende Anzahl hochbetagter, oftmals an mehreren Krankheiten leidenden Patientinnen und Patienten profitieren wird. Der Anteil der Zürcher Patientinnen und Patienten, der sich zukünftig im Kanton Zürich behandeln lassen kann, wird damit von 31% auf prognostizierte 49% steigen.

Die neuen Standorte im Kanton sind das Rehazentrum Triemli (Kliniken Valens) am Stadtspital Zürich Triemli, die auf geriatrische Patientinnen und Patienten spezialisierte Rehaklinik Waid (ZURZACH Care AG) am Stadtspital Zürich Waid, die Rehaklinik Limmattal (ZURZACH Care AG) am Spital Limmattal sowie die Rehaklinik Winterthur (VAMED Management und Services Schweiz AG) am Kantonsspital Winterthur.
Dem Zürcher RehaZentrum Wald, dem heute als grösste innerkantonale Klinik eine wichtige Rolle in der stationären Rehabilitation der Zürcher Bevölkerung zukommt, sollen weiterhin eine Reihe von Leistungsaufträgen erteilt werden. Wald ist allerdings weder zentrumsnah noch in der Nähe eines Akutspitals. Vor diesem Hintergrund wird die Gesundheitsdirektion im Laufe der Vernehmlassungsfrist mit der Bewerberin klären, ob die betreffenden Leistungen mittel- bis langfristig anstatt in Wald an einem anderen Standort im Zürcher Oberland erbracht werden können.

Vernehmlassung bis Mitte Mai – Entscheid im August

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, vom 15. März bis zum 14. Mai 2022 eine breite Vernehmlassung zum Strukturbericht und den provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 durchzuführen. Den Bewerbern und anderen interessierten Kreisen (insbesondere Gemeinden, anderen Kantonen und Interessensvertretungen) wird die Gelegenheit gegeben, sich zum Strukturbericht und den provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 zu äussern. Die Rückmeldungen werden in angemessener Form bei der definitiven Fassung des Strukturberichts und der Spitallisten berücksichtigt. Die Verabschiedung des Berichts und die Festsetzung der Spitallisten durch den Regierungsrat ist für August 2022 geplant.

Der Strukturbericht einschliesslich der provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 und weitere Informationen zum Projekt Spitalplanung 2023 sind auf der Webseite der Gesundheitsdirektion unter www.zh.ch/spitalplanung2023 verfügbar. Der Zugang zur Plattform eVernehmlassungen wird am 15. März 2022 freigeschaltet werden.
 

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