Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen geht in die Vernehmlassung

Das Taxi- und Limousinenwesen wird mit Inkrafttreten des Taxi- und Limousinengesetzes eine kantonale Regulierungs- und Vollzugsaufgabe. Bereits bestehende kommunale Kompetenzen gehen auf den Kanton über. Neu unterstehen auch Limousinendienstleisterinnen und –dienstleister der kantonalen Gesetzgebung. Nun startet die Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung.

Inhaltsverzeichnis

Mit dem neuen Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) gehen alle Regulierungs- und Vollzugsaufgaben des Taxi- und Limousinenwesens von den Gemeinden auf den Kanton über, mit Ausnahme der Bewilligungen für Standplätze und der Anordnungen für die Benutzung von Tram- und Busspuren und der Fahrverbotszonen. Dafür braucht es eine neue kantonale Vollzugsorganisation sowie den Erlass von Ausführungsbestimmungen. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion nun zur Durchführung der Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsverordnung ermächtigt.

Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage

Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten für den Vollzug des PTLG und das Bewilligungsverfahren für Taxi- sowie das Meldeverfahren für Limousinendienste. Zuständig dafür ist das Amt für Mobilität, mit Ausnahme der polizeilichen Kontrollen auf der Strasse. Die Verordnung enthält auch Betriebsvorschriften für Anbieterinnen und Anbieter von Taxi- und Limousinendiensten, die für den Fahrgastschutz, die öffentliche Ruhe und Ordnung auf der Strasse sowie für die Qualität der Dienstleistungen zentral sind, wie zum Beispiel die Bedienung des Taxameters, die Pflicht, Tarife anzuschreiben, oder Anwerbeverbote. Verstösse werden mit Ordnungsbussen geahndet. Auch die Höhe der Gebühren für die Ausstellung und Erneuerung der Taxibewilligungen sowie die Ausstellung der Plakette und die Registereinträge für Limousinen legt die Verordnung in einem Gebührenrahmen fest. Für die Erbringung des Sprachnachweises für genügend Deutschkenntnisse wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt, damit alle bisherigen Taxifahrerinnen und Taxifahrer genügend Zeit für den Erwerb des Sprachzertifikats haben. Verzichtet wird derzeit auf die Festlegung von Höchsttarifen, da es zum einen nicht Aufgabe des Staates ist, auf die Preisgestaltung im freien Markt Einfluss zu nehmen, und da ein staatlicher Höchsttarif zum anderen zu einer generellen Tariferhöhung im Taximarkt führen könnte.

Aufbau einer digitalen Infrastruktur und Schalter in den Strassenverkehrsämtern

Das Amt für Mobilität ist für den Aufbau und den Betrieb der neuen Vollzugsorganisation verantwortlich. Um die administrative Belastung der Taxi- und Limousinenanbieterinnen und -anbieter möglichst gering zu halten, werden sämtliche Informationen im Internet zur Verfügung gestellt und die Geschäftsabwicklung wird digital zur Verfügung gestellt. Da die Erfahrung der Städte aber zeigt, dass die Fahrerinnen und Fahrer die Taxistellen häufig noch persönlich aufsuchen und elektronische Angebote erst selten nutzen, wird das Amt für Mobilität in den Strassenverkehrsämtern Zürich und Winterthur Zweigstellen betreiben, damit der Aufwand für persönliche Behördenkontakte möglichst einfach gehalten werden kann. Die Strassenverkehrsämter sind gut mit dem Auto erreichbar und verfügen über Parkplätze.

Geplant ist, dass die Verordnung gleichzeitig mit dem Gesetz nach Abschluss der Aufbauarbeiten für die neue Vollzugsorganisation möglichst rasch, spätestens aber am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

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