Einbürgerung: Bewerbende im Kanton Zürich können ihr Gesuch neu online einreichen

Die Plattform «eEinbürgerungZH» ist für Bewerberinnen und Bewerber ab sofort zugänglich. Bis 2023 soll der gesamte Prozess digitalisiert sein. Eine entscheidende Rolle beim neuen digitalen Verfahren haben die Gemeinden.

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Der Kanton Zürich bürgert pro Jahr rund 10’000 Ausländerinnen und Ausländer ein. Heute geschieht das vorwiegend in Papierform. Das ist nicht mehr zeitgemäss und wenig effizient. Deshalb hat der Regierungsrat 2019 einen Kredit für eine durchgängige Digitalisierung des Einbürgerungsverfahrens gesprochen. Nun steht die Plattform «eEinbürgerungZH» nach einer erfolgreichen Pilotphase für die Bewerbenden bereit.

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die Plattform in enger Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei entwickelt. Der Zugriff erfolgt über die kantonale Webseite. Hier können sich Bewerberinnen und Bewerber auch vorgängig über Voraussetzungen und Ablauf der Einbürgerung informieren.

Die erste Anlaufstelle für Einbürgerungswillige bleibt die Gemeinde. Hier können sie sich fachlich beraten lassen. Die Gemeinden weisen sie auch darauf hin, ihr Gesuch möglichst elektronisch einzureichen. Der Kanton hat dafür entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr sagt dazu: «Es freut mich sehr, dass es Gemeinden und Kanton gemeinsam gelungen ist, der Bevölkerung eine weitere Dienstleistung digital bereitzustellen».

Digitale Gesuche bevorzugt

Kanton und Gemeinden werden die Gesuche nach dem Prinzip «digital only», also ausschliesslich elektronisch bearbeiten. Für die Bewerbenden gilt hingegen das Prinzip «digital first»: Wer sich einbürgern lassen will, soll das Gesuch möglichst elektronisch einreichen. Es ist zwar weiterhin möglich, die Gesuche per Post einzureichen. Diese muss der Kanton aber zuerst digitalisieren. Solche Medienbrüche sind aufwändig und fehleranfällig.

Auch unter Einbürgerungswilligen gibt es Personen, die digital wenig geübt sind. In diesen Fällen spielt die Gemeinde als persönliche Anlaufstelle eine entscheidende Rolle. Sie kann diese Bewerbenden bei der elektronischen Einreichung der Gesuche auf verschiedene Arten unterstützen. So gibt es Gemeinden, die eine entsprechende Infrastruktur mit Computer vor Ort planen. Diese können die Bewerbende mit Hilfe von Verwaltungsangestellten nutzen. In anderen Gemeinden gibt es Schreibstuben oder Freiwilligennetzwerke, die unterstützen können. Bei technischen Problemen hilft das Gemeindeamt den Bewerbenden über ein Ticketsystem oder telefonisch weiter.

Das digitale Einreichen der Gesuche ist erst ein erster Schritt. Ab 2023 werden Sachbearbeitende von Kanton und Gemeinden die elektronisch eingereichten Gesuche auf ein- und demselben System vollständig digital bearbeiten können.

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