Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf: Regierung verabschiedet Vorlagen zuhanden des Kantonsrates

Nach Zeitplan legt der Regierungsrat dem Kantonsrat für die weiteren Arbeiten auf dem Flugplatzareal in Dübendorf drei Vorlagen vor. Die Richtplanteilrevision legt die planerischen Eckwerte für die Umsetzung des Syntheseberichts fest. Für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat 97,45 Millionen Franken und für die Planung eines Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes 8,2 Millionen Franken.

Medienkonferenz vom 13. April 2022
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 13. April 2022

Für den Kanton Zürich ist das Flugplatzareal in Dübendorf eine einmalige Chance: Dort soll ein Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung entstehen mit mehr als 10’000 Arbeitsplätzen und einer jährlichen Wertschöpfung von rund 1,9 Milliarden Franken. Der Kanton Zürich, die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der Bund entwickeln das Areal gemeinsam. An der Dreifachnutzung – Innovationspark, Aviatik und militärische Nutzung – wird festgehalten, dafür haben sich alle involvierten Partner im August 2021 im gemeinsam unterzeichneten Synthesebericht ausgesprochen. Neu liegt der Fokus auf der Innovation: Die Chancen, welche die unmittelbare Nähe des Innovationsparks zu einem Flugfeld für Forschungs-, Test- und Werkflüge bieten, sollen genutzt werden. Zudem werden öffentliche Räume für die Bevölkerung geschaffen und Naturwerte bleiben erhalten. Um die Biodiversität zu steigern, sollen neue Lebensräume entstehen. Für die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten legt der Regierungsrat dem Kantonsrat drei Anträge vor.

Richtplanteilrevision auf Synthesebericht abgestimmt

Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans werden die planerischen Eckwerte für den Bereich Innovationspark Zürich festgelegt. Diese sind auf die Erkenntnisse aus dem Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf und auf den rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» abgestimmt, dessen Festsetzung das Bundesgericht im November 2021 bestätigt hat. Mit dem Gestaltungsplan besteht verbindliches Planungsrecht für die 1. Etappe, auf dessen Grundlage Baugesuche eingereicht werden können. Die Festlegungen im Richtplan zum Flugbetrieb und zum Flugfeld zeigen das kantonale Interesse auf und sind als Ausgangslage für das Sachplanverfahren des Bundes (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, SIL) zu verstehen.

97,45 Millionen Franken für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks

Für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat insgesamt 97,45 Millionen Franken. Zudem hat der Regierungsrat entschieden, die bisherige Vorlage über die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Innovationspark Zürich zurückzuziehen, da sich der Kenntnisstand mit dem Synthesebericht und die vertraglichen Rahmenbedingungen geändert haben. Der neue Antrag an den Kantonsrat umfasst ein doppelt so grosses Gebiet (Teilgebiete A und B), der dafür notwendige Verpflichtungskredit konnte jedoch im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage halbiert werden. Bei 44 Millionen Franken der insgesamt 97,45 Millionen Franken handelt es sich um Darlehen, die im besten Fall vollständig amortisiert werden. Der Innovationspark wird etappenweise, nach Bedarf der Nutzenden und umweltschonend entwickelt. So können auch die finanziellen Risiken zusätzlich minimiert werden.

8,2 Millionen Franken Planungskredit für einen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Planungskredit für einen zivilen Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung über 8,2 Millionen Franken. Mit dem Beschluss über diese Vorlage wird aber auch darüber entschieden, ob der Kanton in Bezug auf die aviatische Nutzung eine aktive Rolle übernehmen will oder nicht. Wird der Planungskredit bewilligt, erhält der Regierungsrat den Auftrag und die Mittel, um ein Vorprojekt auszuarbeiten und die notwendigen Verfahren einzuleiten. Eine Bewilligung des Planungskredits bedeutet aber noch nicht, dass das Vorprojekt auch umgesetzt wird. Dieser Entscheid liegt wiederum beim Kantonsrat. Gemäss aktueller Planung wird dies etwa Mitte 2027 sein.

Zielbild 2050 für das Flugplatzareal Dübendorf

Das Zielbild 2050 im Synthesebericht zeigt auf, wie sich das Flugplatzareal Dübendorf insgesamt in der Zukunft darstellen wird, welche Nutzungen vorgesehen und wie diese räumlich verteilt sind. Das Areal ist in vier Teilgebiete eingeteilt. Ein Bereich ist für den Innovationspark Zürich reserviert (Teilgebiet A), in dem insbesondere in den Bereichen Mobilität, Robotik, Aviatik, Raumfahrt und Advanced Manufacturing & Materials geforscht werden soll. Im zweiten Teilgebiet (B) überlagern sich der Innovationspark sowie ein Forschungs-, Test- und Werkflugplatz zu einem Aviatikcluster. Im dritten (C) können die Nutzungen mit hohen Sicherheitsanforderungen – die Bundesbasis der Luftwaffe und das Flugsicherungszentrum der Skyguide – unabhängig weiterentwickelt werden. Beide Bereiche verfügen über einen direkten Zugang zum Flugfeld. Im vierten Teilgebiet (D) bestehen weitere aviatische Infrastrukturen. Dort spielt auch der Naturschutz eine zentrale Rolle. Für die Bevölkerung wird zudem rund um das ganze Areal ein durchgängiger Flugplatzrundweg erstellt.

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