Beiträge an Unterhalt der Gemeindestrassen ab 2023

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich einer Änderung des Strassengesetzes zugestimmt. Diese sieht vor, dass die Gemeinden künftig Beiträge aus dem Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. Diese Gesetzesbestimmung und die für die Umsetzung notwendige Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (VBUG) werden auf den 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt. Erste Auszahlungen der Beiträge erfolgen 2023.

Die Änderung des Strassengesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und sieht einen neuen § 29 Abs. 1 im kantonalen Strassengesetz vor. Dieser besagt, dass die Gemeinden künftig mindestens 20 Prozent der jährlichen Fondseinlagen für den Unterhalt des kommunalen Strassennetzes und den bestehenden geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich erhalten sollen. Da die Gesetzesbestimmung nicht direkt angewendet werden kann, hat der Regierungsrat eine Verordnung ausgearbeitet und im Herbst 2021 eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, Städten und weiteren politischen Kreisen durchgeführt.

Rund 60 Stellungnahmen gingen ein. Die meisten Stellungnahmen stimmten dem Entwurf zu. Aufgrund der Rückmeldungen wurden aber Anpassungen bei der Erhebung der beitragsberechtigten Strassenlängen je Gemeinde vorgenommen. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur uneingeschränkt vom motorisierten Individualverkehr befahrbare Strassen beitragsberechtigt sind. Auf Anregung der Gemeinden hat der Regierungsrat entschieden, dass auch Strassen angerechnet werden können, die beschränkt befahrbar sind (temporäre Fahrverbote; Strassen für den Anwohner- und Zubringerverkehr).

Nun sind die Gemeinden am Zug

In einem nächsten Schritt gilt es, das beitragsberechtigte Gemeindestrassennetz einheitlich zu erheben. Der Kanton selbst verfügt nicht über lückenlose Datengrundlagen zu den Gemeindestrassen. Deswegen ist er auf die Mitwirkung der Gemeinden angewiesen. Diese sollen bis Herbst 2022 gemäss der nun erlassenen Verordnung auf einer digitalen Plattform erfasst werden. Zukünftig ist alle vier Jahre eine Aktualisierung der Längen der Gemeindestrassen vorgesehen.

Der neue § 29 im Strassengesetz sowie die neue VBUG werden auf den 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt. Erste Auszahlungen der Beiträge erfolgen im Jahr 2023. Die Ausgaben werden für den Kanton jährlich rund 72 Millionen Franken betragen und sind vom Kantonsrat im Rahmen des Budgets zu beschliessen.

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