Kanton Zürich fördert Intensiv- und Notfallpflege

Sowohl in der Intensiv- als auch in der Notfallpflege sind die Personalressourcen begrenzt. Der Regierungsrat möchte einen Anreiz schaffen, damit mehr Pflegefachpersonen mit einer Anstellung an einem Listenspital im Kanton Zürich entsprechende Weiterbildungen besuchen. So wird der Kanton Zürich die Weiterbildungskosten für Nachdiplomstudiengänge in den entsprechenden Fachbereichen, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Januar 2024 beginnen, übernehmen.

Obwohl der Fachkräftemangel im Pflegebereich in den letzten Jahren etwas verringert werden konnte, besteht – insbesondere im Bereich der Intensivpflege – nach wie vor grosser Handlungsbedarf. So kamen die Intensivpflegestationen während der Coronapandemie wiederholt an ihre Kapazitätsgrenzen, was in erster Linie darauf zurückzuführen war, dass das spezialisierte Personal fehlte. Aufgrund der seit bald zwei Jahren erhöhten Belastung ist mit zusätzlichen Abgängen von qualifiziertem Personal zu rechnen. In der aktuellen Situation steht aber nicht nur das Intensivpflegefachpersonal im Fokus. Auch das Notfallpflegepersonal ist ausserordentlich stark gefordert, da viele Covid-Patientinnen und -Patienten mit dem Rettungsdienst in die auch sonst schon stark ausgelasteten Notfallstationen gebracht werden.

Weiterbildung für IPS-Unterstützungspflege

Die Gesundheitsdirektion hat in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Zürich USZ und der Fachschule für Intensivpflege, Notfallpflege und Anästhesiepflege (Z-INA), einem Bereich der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich (OdA G ZH), bereits im Sommer 2020 eine Weiterbildung für die IPS-Unterstützungspflege angeboten (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 6. August 2020). Bis Ende Oktober 2021 haben insgesamt 117 Pflegefachpersonen die fünftägige Weiterbildung erfolgreich absolviert. Die Absolventinnen und Absolventen können das Intensivpflegefachpersonal bei ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen und entlasten. Eine selbstständige Betreuung der intensivpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten ist hingegen nicht möglich.

Damit Mitarbeitende die Patientinnen und Patienten auf Intensivpflegestationen oder Notfallstationen eigenverantwortlich betreuen können, müssen diese ein zweijähriges Nachdiplomstudium absolvieren. Zur Aufnahme des Nachdiplomstudiums sind der Abschluss des Lehrgangs Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF/FH sowie mindestens sechs Monate Berufserfahrung notwendig.

Kanton übernimmt Weiterbildungskosten

Nach der Annahme der Pflegeinitiative hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Dazu hat er das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, vorderhand eine Botschaft zur Ausbildungsoffensive zu erarbeiten. Weil damit erst in einigen Jahren mit konkreten Vorgaben des Bundes zu rechnen ist, ergreift der Kanton Zürich schon jetzt Unterstützungsmassnahmen. Der Regierungsrat hat entschieden, vorerst für einen befristeten Zeitraum die Kosten der Nachdiplomlehrgänge in den Fachbereichen Intensivpflege sowie Notfallpflege zu übernehmen, um mehr Fachpersonal zu entsprechenden Weiterbildungen zu motivieren. Der Kanton Zürich übernimmt die gesamten Studiengebühren der zwei Jahre dauernden Nachdiplomstudiengänge, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Januar 2024 beginnen. Eine Evaluation der Massnahmen sowie ein Entscheid über das weitere Vorgehen findet im Verlaufe des Jahres 2023 statt. Dieses hängt dann auch davon ab, welche Umsetzungsmassnahmen seitens Bund geplant sind.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anstellung der Studierenden an einem Listenspital im Kanton Zürich. Die Spitäler verpflichten sich im Gegenzug, in gleichem Umfang in die qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung bzw. in den Personalerhalt zu investieren. In Betracht kommen beispielsweise eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen oder die Aufstockung der Arbeitspensen von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern. Die Absolventinnen und Absolventen des Nachdiplomstudiums sollen verpflichtet werden, während einer gewissen Zeitdauer im Betrieb tätig zu bleiben, was den längeren Verbleib im Beruf fördert. Für die Subventionierung der Weiterbildungskosten für Nachdiplomstudiengänge in der Intensiv- und Notfallpflege hat der Regierungsrat insgesamt 3.8 Millionen Franken bewilligt.

Darüber hinaus wird die Gesundheitsdirektion Varianten zur längerfristigen Sicherstellung der notwendigen Spitalkapazitäten, insbesondere der Intensivpflegestationen, für die Bewältigung der aktuellen sowie künftiger Pandemien mittels einer externen Studie prüfen.

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