Regierungsrat will bei öffentlichen Auftragsvergaben Nachhaltigkeit und Qualität stärken

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dadurch können bei öffentlichen Auftragsvergaben die Qualität und die Nachhaltigkeit künftig noch stärker berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage soll das schweizweit harmonisierte öffentliche Beschaffungsrecht, das am 15. November 2019 von den Kantonen einstimmig verabschiedet wurde, im Kanton Zürich eingeführt werden. Die revidierte Vereinbarung führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), welches die eidgenössischen Räte im Juni 2019 ebenfalls einstimmig angenommen hatte. Neben der Harmonisierung der Rechtsordnungen von Bund und Kantonen, die den Anbietenden und den Beschaffungsstellen Vorteile bringt, wird das öffentliche Beschaffungsrecht methodisch modernisiert, flexibilisiert und noch stärker auf nachhaltige öffentliche Beschaffungen sowie auf mehr Qualitäts- statt Preiswettbewerb ausgerichtet. Im Sinne eines möglichst einheitlichen Vollzugs des neuen Beschaffungsrechts sind Bund, Kantone und Gemeinden daran, einen gemeinsamen Beschaffungsleitfaden als wichtige Praxishilfe zu erarbeiten.

Soziale und ökologische Aspekte sowie Qualität stärker gewichten

Im Kanton Zürich führt der Beitritt zur IVöB zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Obschon zahlreiche Einzelheiten des Verfahrens angepasst werden, bleiben das Beschaffungsverfahren, die Verfahrensarten sowie die Schwellenwerte (mit einer Ausnahme) grundsätzlich unverändert. Dennoch bringt die IVöB insbesondere für den Vollzug wichtige Änderungen mit sich. So kann zum Beispiel die Einkaufspraxis der öffentlichen Hand stärker auf Nachhaltigkeitsanliegen und die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb ausgerichtet werden.

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