Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe

Im Zürcher Unterland sind in einer Hobby-Geflügelhaltung Hühner an einer hochansteckenden Variante der Vogelgrippe erkrankt und gestorben. Nun gilt es, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dafür sind in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb strenge Massnahmen umzusetzen. Zudem hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen Vorkehrungen getroffen, die das ganze Mittelland betreffen.

In der Gemeinde Hüntwangen im Zürcher Unterland sind in einer privaten Hühnerhaltung Tiere an einer hochansteckenden Variante des Vogelgrippe-Virus erkrankt. Viele Tiere sind gestorben. Die anderen mussten getötet werden, um eine Weiterverbreitung in andere Geflügelhaltungen zu verhindern. Die Dekontaminationsmassnahmen in der Tierhaltung sind fast abgeschlossen. In den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb gelten ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Entsprechend sind strikte Massnahmen umzusetzen.

Gemeinden in der Schutz- und Überwachungszone

Geflügelhaltende in diesen Zonen müssen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen einhalten. Der Tierverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte überprüfen in diesen Beständen den Seuchenstatus des Geflügels. Geflügel, Eier und andere Geflügelprodukte müssen in der Zone verbleiben und dürfen nur unter strengen Auflagen und mit einer Bewilligung des Veterinäramts hinaus transportiert werden. Ausstellungen mit Geflügel oder anderen Vögeln sind in den Zonen verboten.
Von diesen Massnahmen betroffen sind im Kanton Zürich die folgenden Gemeinden: Bachs, Berg am Irchel, Bülach, Eglisau, Flaach, Freienstein-Teufen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Marthalen (nur der westliche Gemeindeteil: Ellikon am Rhein), Neerach, Rafz, Rheinau, Rorbas, Stadel, Wasterkingen, Weiach und Wil (ZH). Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Kontroll- und Beobachtungsgebiet entlang von Gewässern

Der Ausbruch in Hüntwangen geht mit grosser Wahrscheinlichkeit auf infizierte wildlebende Wasservögel zurück. Aufgrund des Vogelzugs treffen Wasservögel momentan in der Schweiz ein, um an unseren Gewässern zu überwintern. Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland einen 1 km breiten Uferstreifen zum Kontrollgebiet und einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Im Kontrollgebiet gelten besondere Vorschriften für die geschützte Fütterung und den Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. In den Beobachtungsgebieten ist das Geflügel besonders gut zu beobachten, Todesfälle sind aufzuzeichnen und Krankheitssymptome und Seuchenverdacht sind umgehend zu melden.
Im Kanton Zürich sind folgende Gewässer von den Massnahmen betroffen: Zürichsee, Greifensee, Rhein, Limmat, Reuss. Die Massnahmen gelten ab Montag, 29. November 2021 bis mindestens Ende Januar 2022.

Meldepflicht für Geflügelhaltungen

Geflügelhaltungen müssen registriert werden. Dies schreibt die Tierseuchengesetzgebung vor. Diese Vorgabe gilt jederzeit und unabhängig davon, wie viele Tiere gehalten werden. Im Kanton Zürich ist das Veterinäramt für die Registrierung zuständig. Unter diesem Link lassen sich Geflügelhaltungen online registrieren.

Keine Gefahr für Menschen, trotzdem Vorsicht walten lassen

Nach heutigem Wissenstand ist der aktuell zirkulierende Virusstamm auf den Menschen nicht übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie der Fund von mehreren toten Singvögeln am gleichen Ort sind der Polizei (Nummer 117) zu melden. Diese leitet die nötigen Massnahmen ein.

Die detaillierten Zonen und Gebiete sowie die jeweiligen Massnahmen sind der Allgemeinverfügung vom 26. November 2021 zu entnehmen, zu finden auf der Website des Veterinäramts Zürich.
 

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