COVID-19-Impfungen: Höhere Entschädigung für Ärztinnen und Ärzte und Apotheken

Der Regierungsrat hat Ausgaben von gut 50 Millionen Franken für die Weiterführung der Impfkampagne beschlossen. Im Fokus steht eine höhere Abgeltung der Impftätigkeit für Arztpraxen und Apotheken. Damit wird eine weitere Erhöhung der Impfquote angestrebt und ausreichend Kapazität für die bevorstehenden Boosterimpfungen sichergestellt. Im Kanton Zürich wurden bisher mehr als 2 Millionen Impfungen verabreicht. Damit sind 71 Prozent der Personen ab 12 Jahren zwei Mal geimpft.

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Gemeinsames Engagement für eine höhere Impfquote
Engagieren sich gemeinsam für eine höhere Impfquote: Regierungsrätin Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich, Dr. med. Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (rechts) und Dr. pharm. Lorenz Schmid, Präsident des Apothekerverbandes des Kantons Zürich. Quelle: Gesundheitsdirektion Bild «Gemeinsames Engagement für eine höhere Impfquote» herunterladen

Auch wenn der Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich eine hohe Impfquote (siehe dazu das täglich aktualisierte Lagebulletin) ausweist, sind weitere Impfungen notwendig, um die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden und die Massnahmen gegen COVID-19 aufheben zu können. Zudem kann nach der erfolgten Zulassung durch Swissmedic und nach Vorliegen der definitiven Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) bald mit der Verabreichung von Boosterimpfungen begonnen werden. In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat auf Antrag der Gesundheitsdirektion für das Impfen gegen COVID-19 zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 51,5 Millionen Franken genehmigt.

Zusatzentgelt für Hausarztpraxen und Apotheken 

Ein Teil dieses Geldes wird für ein Zusatzentgelt für Arztpraxen und Apotheken verwendet. Um Arztpraxen und Apotheken wieder vermehrt für das Impfen gewinnen zu können, hat sich die Gesundheitsdirektion mit der Ärztegesellschaft und dem Apothekerverband des Kantons Zürich auf eine einheitliche Entschädigung von 50 Franken pro Impfung geeinigt. Bei Arztpraxen entrichtet der Kanton Zürich ein Zusatzentgelt von 33.50 Franken in Ergänzung zum von Bund und Krankenversicherern festgelegten Beitrag von 16.50 Franken. Bei Apotheken entrichtet der Kanton ein Zusatzentgelt von 25.50 Franken, der Bundesanteil beträgt 24.50 Franken. Dieser Tarif gilt rückwirkend per 1. Oktober. Zudem können die Impfinstitutionen künftig auch kleinere Mengen Impfstoff (mindestens 20 Impfdosen) beziehen, was die Planung von Impftagen in den Praxen und Apotheken erleichtert. Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, begrüsst dies: «Ich bin überzeugt, dass dank der Klarheit bezüglich Entschädigung und den kleineren Mindestbestellmengen wieder mehr Hausarztpraxen impfen und so zur Steigerung der Impfquote beitragen werden. Ich bin dankbar, dass wir mit dem Kanton Zürich eine gute Lösung finden konnten.» Und Lorenz Schmid, Präsident des Apothekerverbandes des Kantons Zürich, meint: «Die Apotheken leisten gerne weiterhin aktiv einen wesentlichen Beitrag an der Bewältigung dieser Pandemie. Wir freuen uns über die Wertschätzung des Regierungsrates an unserer Arbeit.»

Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli: «Ich danke allen Mitarbeitenden in Arztpraxen und Apotheken ganz herzlich für ihr tägliches Engagement. Sie spielen in der Bewältigung der Pandemie eine ganz entscheidende Rolle.»

Erste Boosterimpfungen für Personen ab 65 Jahren ab Anfang November

Entsprechend der Empfehlung des BAG und der EKIF wird der Fokus bei den Boosterimpfungen bei Personen ab 65 Jahren insbesondere bei Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen liegen. Die Vorbereitungen dazu sind am Laufen. Wie bereits bei den Erst- und Zweitimpfungen sollen die Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen die Boosterimpfung direkt vor Ort in den Heimen erhalten. Der Kanton stellt jenen Heimen, welche nicht über das notwendige Personal verfügen, mobile Impfequipen zur Verfügung. Nach Vorliegen der definitiven Empfehlung der EKIF zur Boosterimpfung wird die Gesundheitsdirektion über die genaue Umsetzung informieren. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang November erste Boosterimpfungen bei Hausarztpraxen und Spitälern verabreicht werden können. Boosterimpfungen in Heimen sind für Mitte November vorgesehen.

Impfen in Impfzentren

Der Regierungsrat möchte der Zürcher Bevölkerung auch weiterhin die Möglichkeit des Impfens in dezentralen Impfzentren anbieten. Aktuell sind das Impfzentrum am Stadtspital Zürich Triemli, das Referenzimpfzentrum am Hirschengraben Zürich sowie die Impfzentren in Winterthur, Uster und Affoltern am Albis in Betrieb. Weiterhin bietet der Kanton Zürich mit den Impfmobilen sowie dem Impftram mobile Impfangebote an, um die Impfung noch näher zu den Leuten zu bringen.

Beizug von Pharma-Assistentinnen und -Assistenten für Impfungen

Der Regierungsrat hat Anfang Jahr beschlossen, die Injektion des Covid-19-Impfstoffes, die in Apotheken durchgeführt werden, durch Pharma-Assistentinnen und -Assistenten zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Apothekerin oder der Apotheker anwesend ist und diese die Hilfsperson beaufsichtigt. Die Assistentinnen und Assistenten müssen zudem über eine entsprechende Weiterbildung verfügen. Diese Praxis hat sich bewährt, um die in das Impfprojekt stark eingebundenen Apothekerinnen und Apotheker zu entlasten. Auch wurde dadurch die Impfkapazität im Kanton Zürich erhöht. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen hat der Regierungsrat beschlossen, dass Assistentinnen und Assistenten nicht nur bei Covid-19-Impfungen, sondern bei allen in Apotheken möglichen Impfungen unterstützend beigezogen werden können. Diese Impfungen stellen keine höheren Anforderungen an die Mitarbeitenden als bei einer Impfung zum Schutz gegen das Coronavirus.
 

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