Strassenverlegung aus Neeracherried geht in die nächste Runde

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion hat der Regierungsrat die Baudirektion beauftragt, ein Vorprojekt zur Verlegung der bestehenden Strassen aus dem Neeracherried gemäss Richtplan zu erarbeiten. Als Grundlage dienen die Vorstudie des Amts für Mobilität sowie die Ergebnisse eines Workshopverfahrens mit den Anrainergemeinden und BirdLife Schweiz. Diese werden auch in der weiteren Erarbeitung des Projekts eng einbezogen.

Medienkonferenz vom 11. Juni 2021

Das Neeracherried ist als eines der letzten grossen Flachmoore der Schweiz ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Es ist deshalb in verschiedener Hinsicht bundesrechtlich geschützt. Gegenwärtig wird es von zwei Staatsstrassen durchquert: Einerseits von der Wehntalerstrasse, anderseits durch die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse. Insbesondere die Wehntalerstrasse entspricht den Anforderungen der darauf verkehrenden Fahrzeuge nicht mehr. 2016 konnte letztmals eine Sanierung durchgeführt werden.

Statt der demzufolge anstehenden Grunderneuerung sieht der kantonale Verkehrsrichtplan zum Schutz des Neeracherrieds im Sinne des Moorschutzartikels in der Bundesverfassung die Verlegung der Strassen aus dem Moorgebiet sowie einen Rückbau aller Strassen im Bereich des Neeracherrieds vor. Der Verkehr soll künftig über die ausgebaute Dielsdorferstrasse und weiter über eine neue südliche Riedtangente entlang des Fischbachs geführt werden. Teil des Gesamtprojekts ist zudem die ebenfalls im Richtplan enthaltene Südumfahrung von Höri.

Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion 2018 beauftragt, die im Richtplan eingetragene Linienführung soweit auszuarbeiten, dass die Baudirektion gestützt darauf die Projektierung an die Hand nehmen kann. Hierbei sollten die Vorschläge der angrenzenden Gemeinden sowie der Naturschutzorganisationen einbezogen und so weit als möglich integriert werden. Die Richtplanvariante war zuvor in einem mehrjährigen Planungsprozess als Bestvariante bestätigt worden.

Einbezug auch im Vorprojekt

Die Verlegung der Strassen aus dem geschützten Moorgebiet führt zwangsläufig dazu, dass die Strassen näher an die umliegenden Siedlungsgebiete zu liegen kommen. Die Anrainergemeinden Neerach, Niederglatt und Höri standen dem Vorhaben aus diesem Grund mit grossen Vorbehalten gegenüber und hatten zusammen mit BirdLife Schweiz als Vertreterin verschiedener Umweltschutzorganisationen ein eigenes Konzept zur Strassenverlegung und begleitenden Massnahmen erarbeitet. Im Rahmen der Projektvervollständigung wurde deshalb ein umfangreicher Workshop-Prozess zusammen mit den Gemeinden, BirdLife Schweiz sowie Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Fachstellen des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Lärmschutzes durchgeführt.

In den Workshops konnte das gegenseitige Verständnis für die unterschiedlichen Anliegen verbessert und für wesentliche Lösungsansätze Übereinstimmung erreicht werden. Auf Basis der Vorstudie und der Erkenntnisse aus den Workshops wird nun im nächsten Schritt von der Baudirektion das Vorprojekt erstellt. Die Anrainergemeinden und BirdLife Schweiz werden im Sinne der Fortsetzung eines abgestimmten, zielorientierten Prozesses weiterhin eng einbezogen.

Auf eine ursprünglich vorgesehene Informationsveranstaltung für die Bevölkerung vor Ort muss zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von Covid-19 verzichtet werden. Eine entsprechende Veranstaltung soll aber stattfinden, sobald es die Situation wieder erlaubt.

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