Kanton Zürich reicht Agglomerationsprogramme der vierten Generation beim Bund ein

Der Regierungsrat hat die Agglomerationsprogramme der vierten Generation verabschiedet. Diese umfassen knapp 200 Massnahmen, die der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, des Strassen- sowie des Fuss- und Veloverkehrs in den urbanen Räumen des Kantons und der Aufwertung von Siedlung und Landschaft dienen. Insgesamt sehen die Programme Investitionen von rund 1,34 Milliarden Franken in die kantonale und kommunale Verkehrsinfrastruktur vor.

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Die Agglomerationsprogramme, die nun in der 4. Generation erarbeitet wurden, sind ein wichtiges Planungsinstrument zur Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft in den urbanen Räumen des Kantons Zürich. Die entsprechenden Planungen im Limmattal, in der Region Stadt Zürich-Glattal und im Oberland erfolgten unter Einbezug der Gemeinden, Städte und Planungsregionen. Die Programme bauen einerseits auf den kantonalen und regionalen Richtplänen sowie dem kantonalen Gesamtverkehrskonzept 2018 auf. Auch berücksichtigen sie die wesentlichen sektoralen Strategien und Konzepte wie beispielsweise das Konzept S-Bahn 2G, den kantonalen Velonetzplan oder den Massnahmenplan Fussverkehr. Die Agglomerationsprogramme sind Grundlage für Beitragszahlungen des Bundes an den Ausbau der kantonalen und kommunalen Verkehrsinfrastrukturen und beinhalten Massnahmen mit fortgeschrittenem Planungsstand in den am stärksten besiedelten Räumen des Kantons.

«Eine effiziente, leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbar für den Kanton Zürich als erfolgreicher Wirtschaftsstandort, lebenswerte Wohnregion und lebhafte Tourismusdestination», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Die Agglomerationsprogramme sind ein bedeutendes Instrument zur Erreichung dieser Ziele».

In den bisherigen Generationen erhielt der Kanton Zürich gesamthaft Bundesbeiträge in der Höhe von gut einer Milliarde Franken zugesichert. Finanziert wurden damit wichtige Projekte wie das Tram Hardbrücke oder die Limmattalbahn, aber auch viele kleinere Massnahmen zur Aufwertungen von Strassenräumen und für den Fuss- und Veloverkehr.

Die Programme der vierten Generation

Der Kanton Zürich reicht als Träger die drei Agglomerationsprogramme «Stadt Zürich-Glattal», «Zürcher Oberland» sowie – zusammen mit dem Kanton Aargau – das Agglomerationsprogramm «Limmattal» bis Mitte Juni 2021 beim Bund ein und beantragt damit eine Mitfinanzierung für Verkehrsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1,34 Milliarden Franken. Die Realisierung dieser Massnahmen muss bis Ende 2027 beginnen. Die Programme stellen im Wesentlichen eine Aktualisierung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation dar. Im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens äusserten sich zahlreiche Gemeinden, Städte, die betroffenen Planungsregionen, weitere Interessensgruppen und die Bevölkerung zu den Programmen. Viele Anregungen wurden aufgenommen. Im Raum Winterthur und Umgebung liegt der Schwerpunkt gegenwärtig auf der Umsetzung der Massnahmen aus den früheren Generationen. Aus diesem Grund wird auf eine Aktualisierung in der vierten Generation verzichtet. 

Schwerpunkte in den einzelnen Räumen

Das Programm «Limmattal» deckt einen Teil der grossräumigen Agglomeration Zürich ab, ist aber auch Scharnier zwischen Zürich und der Region Baden. Mit der Limmattalbahn wird bis 2022 ein leistungsfähiges ÖV-Angebot umgesetzt. Dieses war Schwerpunkt der zweiten und dritten Generation. Im aktuellen Programm geht es vor allem darum, das Potenzial der Limmattalbahn optimal zu nutzen. Zahlreiche Massnahmen sollen die Strassenräume aufwerten, die Sicherheit verbessern sowie den lokalen Fuss- und Veloverkehr stärken. Die umfangreichste Massnahme ist die Veloschnellroute Limmattal zwischen Spreitenbach und Schlieren mit längerfristiger Fortsetzung von Spreitenbach bis Killwangen. 

Das Programm «Stadt Zürich-Glattal» umfasst den Zentralraum des Kantons und die im Einzugsgebiet liegenden Gemeinden Regensdorf, Bülach, Bachenbülach und Embrach. Das Gebiet beheimatet 42 Prozent der Bevölkerung des Kantons und 63 Prozent der Arbeitsplätze. Nötige Massnahmen umfassen vor allem Erweiterungen des Stadtbahn- und Tramnetzes (Tram Affoltern, Verlängerung Stadtbahn Flughafen – Kloten), den Ausbau von S-Bahn-Haltestellen zu intermodalen Drehscheiben, das Aufwerten von Strassenräumen sowie den Ausbau des Velowegnetzes in der Agglomeration. Zur künftigen Erschliessung des Entwicklungsgebiets «Bahnhof Nord» in Regensdorf ist zudem ein umfangreiches Massnahmenpaket vorgesehen. 

Das Programm «Zürcher Oberland» beinhaltet Massnahmen in den Zentren Uster, Wetzikon und Pfäffikon sowie im umliegenden ländlichen Raum. Dabei handelt es sich um Strassenvorhaben sowie Fuss- und Velowege, wie die Veloschnellroute Wetzikon – Uster – Stadt Zürich. Die Massnahmen ergänzen den übergeordneten S-Bahn-Ausbau und den langfristigen Lückenschluss der Oberlandautobahn zu einem attraktiven Gesamtangebot.

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