Mehr Grün und Blau statt Grau: Siedlungsentwicklung dem Klima anpassen

Für Menschen in Städten und Agglomerationen ist die Hitzebelastung im Sommer besonders gross. Um die negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung zu mildern, braucht die klimaangepasste Siedlung von morgen viele Bäume und Grünflächen sowie eine gute Durchlüftung. Die Baudirektion hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Die Gemeinden sollen damit verschiedene Instrumente erhalten, die sie gezielt auf die spezifischen lokalklimatischen Gegebenheiten anwenden können. Die Vernehmlassung der Vorlage dauert vom 17. Mai bis 31. August 2021.

Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 17. Mai 2021
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 17. Mai 2021

Mit dem Klimawandel werden Hitzeperioden häufiger, länger und heisser. Für Menschen in Städten und Agglomerationen ist die Hitzebelastung besonders gross, was zu Stress und Gesundheitsproblemen führt. In dichtbesiedelten Gebieten kann die Temperatur um bis zu 10 °C höher liegen als im Umland, was als «Hitzeinseleffekt» bezeichnet wird. Bauten und Anlagen heizen sich durch Sonneneinstrahlung während des Tages auf und geben die gespeicherte Wärme nachts wieder ab. Versiegelte Flächen speichern ebenfalls Wärme und verhindern, dass verdunstendes Wasser eine kühlende Wirkung entfaltet. Zudem können Gebäude Durchlüftungsachsen und Kaltluftkorridore blockieren, was ein nächtliches Abkühlen erschwert.

Bäume und Grünflächen sowie gute Durchlüftung

Um die sommerliche Hitzebelastung massgeblich zu mindern, braucht es durchgrünte Siedlungen mit schattenspendenden Bäumen, unversiegelte Flächen sowie kühlende Wasserelemente. Zudem müssen die Kaltluftzufuhr und -zirkulation aus dem Umland gesichert sein. Der Grundsatz lautet: «Mehr Grün und Blau statt Grau». Als positiver Nebeneffekt steigert ein grösserer Grünanteil die Lebensqualität im Quartier, was sich wiederum positiv auf die Standortattraktivität auswirkt.

Bereits heute wollen viele Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Bau- und Zonenordnungen aufnehmen. Aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen ist dies jedoch nur beschränkt möglich. Im Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel», der im Oktober 2018 von der Baudirektion festgesetzt wurde, ist denn auch festgehalten, dass die Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente mit Blick auf eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu überarbeiten seien. Die Baudirektion hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet, die nun vom 17. Mai bis 31. August 2021 in die Vernehmlassung geht. 

Instrumente für die Gemeinden

Die Vorlage sieht in erster Linie eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sowie mehrerer ausführender Verordnungen vor. Ziel ist, die notwendigen Instrumente für die Nutzungsplanung zu schaffen, damit die Gemeinden gezielt Massnahmen umsetzen können. Sie erhalten damit verschiedene Mittel, die sie für die Verbesserung ihres Lokalklimas anwenden können.

Das Ziel einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung soll auch in der Richtplanung verfolgt werden. Der kantonale Richtplan soll unter anderem Vorgaben für die öffentliche Hand enthalten, die den Umgang mit öffentlichen Flächen wie beispielsweise Strassen, Plätze und öffentliche Gebäude betreffen. Die Verankerung der klimaangepassten Siedlungsentwicklung in der behördenverbindliche Richtplanung ist Bestandteil der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans.

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