Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen: Einheitliche Regelung tritt am 1. Juli in Kraft

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 7. März 2021 die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» abgelehnt und dem Gegenvorschlag zur Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Der Regierungsrat setzt die in der Volksabstimmung beschlossene Gesetzesänderung auf den 1. Juli 2021 in Kraft.

Im Rahmen der kantonalen Volksabstimmung vom 7. März 2021 lehnten die Zürcherinnen und Zürcher die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» mit einem Nein-Anteil von gut 56 Prozent ab und stimmten dem Gegenvorschlag des Regierungs- und Kantonsrates mit rund 55 Prozent Ja zu.

Der Gegenvorschlag stützte sich auf die bisherige und bewährte Kommunikationspraxis der Kantonspolizei. Danach werden bei Straftaten die Nationalitäten in Polizeimeldungen dort genannt, wo es angebracht ist oder aus Transparenzgründen von der Öffentlichkeit erwartet wird. Eine Nennung des Migrationshintergrundes erfolgt nicht.

Mit der Inkraftsetzung der von den Stimmberechtigten beschlossenen Änderung des Polizeigesetzes gilt die einheitliche Regelung der Nennung der Nationalitäten bei Polizeimeldungen für den Kanton Zürich ab dem 1. Juli 2021.

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