Regierungsrat hilft Zürcher Kulturschaffenden rasch und unbürokratisch

Viele Kulturschaffende können in der Corona-Pandemie nicht auf Hilfsinstrumente wie Kurzarbeit und Härtefallprogramme zählen. Sie sind aber wie andere Betroffene auf Hilfe vom Staat angewiesen. Der Kanton Zürich hat die Zürcher Kulturunternehmen und Kulturschaffenden im Jahr 2020 mit insgesamt 60,5 Millionen Franken unterstützt. Für die Zeit von November 2020 bis Januar 2021 hat der Regierungsrat jetzt den Weg freigemacht für unbürokratische, pauschalisierte Ausfallentschädigungen.

Medienkonferenz vom 4. März 2021
Aufzeichnung der Medienkonferenz «Unbürokratische Hilfe für Kulturschaffende»

Verschiedene Branchen im Kanton Zürich stecken wegen der Corona-Pandemie in grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Besonders hart betroffen ist die Kulturbranche. Viele Künstlerinnen und Künstler sind selbständig tätig, können also nicht auf Hilfsinstrumente wie Kurzarbeit oder Härtefallprogramme zählen, sind aber wegen des Lockdowns faktisch mit einem Berufsverbot belegt. Die Not vieler Kulturschaffender ist darum gross. Zürich ist zudem ein eigentlicher Kulturkanton: Gegen 30 Prozent der Schweizer Kulturschaffenden leben im Kanton Zürich, der auch Standort der grössten Schweizer Kunsthochschule ist. Die Zentrumskantone tragen also die Hauptverantwortung dafür, dass die kulturelle Vielfalt diese Krise übersteht.

60,5 Millionen Franken ausbezahlt

Unterdessen liegt eine detaillierte Auswertung zu den im Jahr 2020 ausbezahlten Ausfallentschädigungen Kultur vor. Der Kanton Zürich hat demnach für den Zeitraum März bis Oktober 2020 im Kanton Zürich lebende Kulturschaffende sowie gewinnorientierte und gemeinnützige Kulturunternehmen mit insgesamt 60,5 Millionen Franken unterstützt. Eingegangen waren insgesamt 1698 Gesuche. Die höchste ausbezahlte Summe beträgt 2,7 Millionen Franken für ein gewinnorientiertes Kulturunternehmen, der tiefste ausbezahlte Betrag liegt bei 18 Franken für einen selbstständigen Kulturschaffenden. Der Kanton Zürich hat die vom Bund und dem Kanton je zur Hälfte bereitgestellten Gelder zu 86 Prozent ausgeschöpft. Gemäss den aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Kultur, das die Ausfallentschädigungen der Kantone statistisch auswertet, liegt der Durchschnitt der Kantone bei einem Wert von 63 Prozent.

Individuelle Auszahlungen

Im Wissen um die besonders schwierige Situation der Kulturschaffenden hat die Zürcher Regierung jetzt den Weg freigemacht für eine pauschalisierte Hilfe. So sollen Künstlerinnen und Künstler für die aktuelle Gesuchsphase pauschalisierte Ausfallentschädigungen beantragen können, weil viele nach einem Jahr Pandemie längst keine ausgefallenen Veranstaltungen mehr geltend machen können. Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich geht dabei von 3840 Franken aus. Das entspricht 80 Prozent eines monatlichen Vollzeit-Einkommens von 4800 Franken, was laut Branchenempfehlungen dem Einkommen einer ausgebildeten Schauspielerin entspricht. Von den 3840 Franken werden alle auf anderem Weg erzielten Einkünfte abgezogen; zudem gilt eine Obergrenze von höchstens 9000 Franken Finanzhilfe für die fraglichen drei Monate. Ausbezahlt wird also ein individuell berechneter Betrag. Es handelt sich damit ausdrücklich nicht um ein Grundeinkommen.

Die Erfahrung mit der Ausfallentschädigung für das Jahr 2020 zeigt, dass die damals angewendeten Vorgaben des Bundesamtes für Kultur vor allem die Branchen Musik und Comedy unterstützen. Vom jetzt vorgesehenen Modell des Kantons Zürich profitieren alle Branchen gleichmässig. Zudem plafoniert es die Ausfallentschädigungen bei maximal 3840 Franken pro Monat und 9000 Franken für die drei Monate. Damit stützt das Modell des Kantons Zürich vor allem Künstlerinnen und Künstler mit mittleren und tiefen Einkommen.

Kanton Zürich erhofft sich Entgegenkommen des Bundes

Dieser zeitlich befristete, pauschale Weg der finanziellen Unterstützung bringt den Betroffenen nicht nur rasch effektive Hilfe. Er lässt sich auch unbürokratisch und effizient umsetzen. Die Gesuchsbearbeitung beansprucht nur rund eine Stunde, während das vom Bund bisher vorgeschriebene Prüfverfahren bis zu fünf Stunden in Anspruch nimmt. Unterdessen ist auch klar, dass dieses Zürcher Vorgehen durchaus mit den gesetzlichen Vorgaben des Bundes vereinbar ist. Zu diesem Schluss kommen zwei verschiedene Rechtsgutachten. Der Kanton Zürich erhofft sich vom Bund, dass dieser die massgebliche Covid-19-Kulturverordnung so anpasst, dass sie den besonderen Bedürfnissen der Zentrumskantone Rechnung trägt und pauschalisierte Ausfallentschädigungen möglich macht. Der Kanton Zürich ist gern bereit, seine Erfahrungen mit der Bearbeitung von 1700 Gesuchen im Jahr 2020 in die Entwicklung eines neuen, pauschalisierten Modelles einzubringen.

Klar ist schon jetzt, dass der Kanton Zürich für die nächste Phase der Gesuchseinreichung (ab Februar 2021) das dannzumal geltende Modell des Bundes anwenden wird. 

Geld aus Rückstellungen

Um den Zürcher Kulturschaffenden rasch helfen zu können, löst der Regierungsrat für die Ausrichtung von pauschalen Ausfallentschädigungen Rückstellungen der Fachstelle Kultur in der Höhe von rund 5,8 Millionen Franken auf und gibt weitere 2,5 Millionen Franken aus dem laufenden Budget frei. 

Hinweis

In der Medienberichterstattung der vergangenen Tage tauchte im Zusammenhang mit den Zürcher Plänen für die Finanzhilfe für Kulturschaffende verschiedentlich der Begriff «bedingungsloses Grundeinkommen» auf. Die vom Regierungsrat gutgeheissene Unterstützung ist ausdrücklich an verschiedene Bedingungen geknüpft. Es handelt sich korrekterweise um eine pauschalisierte Ausfallentschädigung.

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