Liegenschaftenwerte werden untersucht

Die Finanzdirektion lässt die Entwicklung der Liegenschaftenwerte im Kanton Zürich fundiert abklären. Dafür wird ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, das eine solide Grundlage für allfällige Anpassungen des Vermögenssteuerwertes und des Eigenmietwertes bilden soll.

Der steuerliche Wert von Liegenschaften sei im Kanton Zürich seit 2009 und damit zu lange nicht mehr angepasst worden und mittlerweile zu tief, hat das Steuerrekursgericht auf Grund von allgemeinen statistischen Angaben im Februar 2020 in einem Entscheid festgehalten. Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss nun, für eine Anpassung sei gesetzlich kein fester zeitlicher Rhythmus vorgegeben. Ein Jahrzehnt der Gültigkeit sei nicht aussergewöhnlich – das gab es auch von 1979 bis 1988 schon. Im Kanton Bern erfolgte die erste allgemeine Neubewertung nach 1999 erst im Jahr 2020, und im Kanton Aargau geht die gültige Bewertung nach wie vor auf das Jahr 1999 zurück. In der Vergangenheit unterblieb eine Anpassung unter anderem auch, weil allgemein erwartet worden war, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden dürfte.

Eine Neufestlegung der Liegenschaftenwerte lässt sich laut Regierungsrat jedoch nicht auf Grund von allgemein verfügbaren statischen Angaben herbeiführen, sondern erfordert – wie schon bei der letzten Revision 2009 – eine vertiefte Prüfung der Marktentwicklung mit einem Fachgutachten, wie es die Finanzdirektion nun in Auftrag geben wird. Dabei müssen auch die Unterschiede in der Preisentwicklung der verschiedenen Liegenschaftenarten und aller Regionen sowie der Anstieg der Mietpreise berücksichtigt werden, der mutmasslich geringer ausgefallen ist als jener bei den Liegenschaftenpreisen. Ziel ist es ausserdem, dass eine Neubewertung nicht durch kurzfristige Schwankungen beeinflusst wird, wie sie zum Beispiel die Covid 19-Pandemie darstellt, sondern wieder eine für mehrere Jahre stabile Basis zur steuerlichen Bewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich bilden wird.

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