Campus Irchel: Kantonaler Gestaltungsplan legt Basis für Entwicklung in hoher Qualität

Der Standort Irchel der Universität Zürich wird in den kommenden 25 Jahren grundlegend modernisiert. Ein wichtiger Schritt ist nun erfolgt: Der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» wurde festgesetzt. Damit wird grundeigentümerverbindliches Planungsrecht geschaffen.

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Die Universität Zürich (UZH) will sich langfristig als Stadtuniversität mit zwei Hauptstandorten im Zentrum und am Irchel weiterentwickeln, um national und international konkurrenzfähig zu bleiben. Diese «Zwei-Standorte-Strategie» fördert die Zusammenarbeit und Synergien, indem die Wissensdisziplinen thematisch sinnvoll gebündelt werden. Zu diesem Zweck wird der Standort «Irchel» in den kommenden 25 Jahren grundlegend modernisiert und verdichtet. Geplant ist ein Gesamtcampus, der die Teilareale Nord, Mitte und Süd sowie den Freiraum Irchelpark umfasst. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich soll sich als Teil der Anlage ebenfalls langfristig dort entwickeln. Die bestehenden Gebäude der UZH werden erneuert, die Infrastruktur an zeitgemässe Standards für Forschung und Technik angepasst sowie Neubauten mit hoher Funktionalität und Flexibilität erstellt.

Irchelpark wird langfristig gesichert

Der festgesetzte kantonale Gestaltungsplan schafft dafür die planungsrechtlichen Grundlagen. Er gewährleistet, dass das Areal etappenweise in hoher Qualität weiterentwickelt wird. Nebst Angaben zur Bebauung und zum Freiraum beinhaltet er auch Aussagen zur Erschliessung, Parkierung sowie Ver- und Entsorgung. Die Bebauung wird im Bereich der heutigen Bauten konzentriert und verdichtet. Dadurch kann der Irchelpark langfristig für die Erholung sowie für Natur- und Landschaftsschutz gesichert werden. Zudem bildet der Gestaltungsplan die Basis, um einen Teil der Universitätsbauten am Irchel zeitlich begrenzt als Rochade für die Instandsetzungen der Kantonsschulen in der Stadt Zürich zu nutzen.

Der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» lag vom 21. September bis 19. November 2018 während 60 Tagen öffentlich auf. Innert dieser Frist gingen keine Einwendungen ein. Die Festsetzung basiert auf dem kantonalen Richtplan, in dem der Kantonsrat im Rahmen der Teilrevision 2015 die Eckwerte zum Campus Irchel festgelegt hat. Vorbehältlich allfälliger Rekurse tritt der Gestaltungsplan Mitte März 2021 in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist Voraussetzung, damit die Stadt Zürich für künftige Projekte die Baubewilligung erteilen kann.

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