Ersatzstandort für den Ratsbetrieb: Kantonsrat und Regierungsrat favorisieren Kirchgemeindehaus Hard in Zürich

Die Kantonsratssitzungen sollen während der Instandsetzung des Zürcher Rathauses ab dem Jahr 2022 für mindestens vier Jahre im Kirchgemeindehaus Hard und in der Bullingerkirche in Zürich stattfinden. Der Kanton Zürich und die reformierte Kirchgemeinde Zürich haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.

Kirchgemeindehaus Hard und Bullingerkirche
Kirchgemeindehaus Hard und Bullingerkirche. Quelle: Baudirektion Bild «Kirchgemeindehaus Hard und Bullingerkirche» herunterladen

Für das Provisorium standen zuletzt vier Standorte in der Stadt Zürich in der engeren Auswahl. Nach umfangreichen Abklärungen favorisieren Kantonsrat und Regierungsrat das Kirchgemeindehaus Hard mit der angebauten Bullingerkirche. Das kantonale Immobilienamt und die reformierte Kirchgemeinde Zürich haben eine Absichtserklärung unterschrieben, in der sich die beiden Parteien auf die Eckwerte des Mietvertrags, den grundsätzlichen Kostenteiler für den Umbau sowie das weitere Vorgehen geeinigt haben. Ziel ist es, dass der Vertrag bis im Sommer 2021 unterschrieben und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden kann.

Sollten die Verhandlungen scheitern, zieht die Geschäftsleitung des Kantonsrats den Bau eines Provisoriums auf dem Güterbahnhofareal in Betracht. Die anderen beiden der vier vertieft geprüften Varianten, das Kirchgemeindehaus Rosengarten sowie die Polizeikaserne, werden als Ersatzstandort nicht mehr weiterverfolgt.

Die für das Geschäft verantwortliche Baudirektion rechnet für den Umbau und die Miete mit Kosten zwischen 5 und 10 Millionen Franken. Die Mietdauer wird ab 2022 mindestens vier Jahre betragen und hängt massgeblich vom Zeithorizont der Gesamtinstandsetzung des Rathauses und dem Ersatzneubau der Rathausbrücke durch die Stadt Zürich ab. 

In den nächsten Jahren muss im Zürcher Rathaus unter anderem der Ersatz der Gebäudetechnik – insbesondere die Lüftungsanlagen – angegangen werden. Gleichzeitig soll die Liegenschaft – sofern möglich – auch betrieblich optimiert werden, so dass auch in Zukunft ein moderner und zeitgemässer Ratsbetrieb gewährleistet werden kann. Die baulichen Massnahmen werden mit dem Ersatzneubau der Rathausbrücke koordiniert.

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem Zürcher Kantonsrat.

Ansprechpersonen für Medien

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Montag, 21. Dezember 2020, von 13.30 bis 14.30 Uhr

Regierungsrat Dr. Martin Neukom

Vorsteher der Baudirektion


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Annelies Hegnauer

Präsidentin der Kirchenpflege, reformierte Kirchgemeinde Zürich


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Michael Hauser

Kirchenpfleger, Ressort Immobilien, reformierte Kirchgemeinde Zürich


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