Verlängerung und Anpassung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

Der Regierungsrat verlängert die geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie bis Ende Oktober 2020 mit einigen Anpassungen. In Gastronomiebetrieben, Bars und Clubs können künftig in Innenräumen bis zu 300 Personen anwesend sein, sofern sie Masken tragen. Neu müssen im Prostitutionsgewerbe die Kontaktdaten von Freiern erfasst werden. Besonderes Augenmerk gilt weiterhin dem konsequenten Vollzug der Massnahmen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgrund der Fallzahlen im Kanton Zürich erliess der Regierungsrat am vergangenen 24. August die bis Ende September befristete Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Kernelemente sind die Maskenpflicht in Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten, die Erhebung von Kontaktdaten in Gastronomiebetrieben sowie die Beschränkung der Personenzahl in Gastronomiebetrieben und bei Veranstaltungen. Die angeordneten Massnahmen dürften das Infektionsgeschehen sowohl auf eine direkte als auch auf eine indirekte Art und Weise beeinflusst haben. Einerseits werden unter anderem durch das Tragen einer Gesichtsmaske Ansteckungen effektiv verhindert. Andererseits wird die Bevölkerung sensibilisiert und zur Vorsicht gemahnt, wodurch auch die Eigenverantwortung gestärkt wird. Die zwar stabilisierten aber nach wie vor hohen Infektionszahlen rechtfertigen die Verlängerung der Massnahmen um vorderhand einen Monat. Zudem wird die Verordnung in einigen Punkten ergänzt bzw. angepasst.

Möglichkeiten für Clubs in Innenräumen angepasst – aber mit Maskenpflicht

Für Gastronomiebetriebe, Bars und Clubs, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, besteht derzeit in Innenräumen eine generelle Beschränkung auf 100 Personen. In Anbetracht der bisherigen Erfahrungen kann diese Beschränkung auf 300 Personen erhöht werden, solange Gesichtsmasken getragen werden. Damit wird betroffenen Unternehmen gerade mit Blick auf die kälteren Temperaturen ermöglicht, ihre Betriebe wieder einem grösseren Personenkreis zugänglich zu machen. Im gesamten Innen- und Aussenbereich dürfen jedoch weiterhin gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. 

Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen respektive mehr als 300 Personen in Innen- und Aussenräumen hat der Regierungsrat zudem Präzisierungen vorgenommen. Bei solchen Veranstaltungen soll immer entweder der erforderliche Abstand gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage eingehalten werden oder es sind Gesichtsmasken zu tragen. Die blosse Erfassung der Kontaktdaten genügt nicht. 

Erhebung der Kontaktdaten von Freiern

In der Stadt Zürich kam es zu Infektionen im Prostitutionsgewerbe. Kontaktlisten wurden nur vereinzelt und mangelhaft geführt. Aufgrund dieser Tatsache konnten Freier nicht kontaktiert werden und es bestand das Risiko, dass sich solche bei Prostituierten mit dem Coronavirus ansteckten, ohne dass ein effizientes und wirkungsvolles Contact Tracing möglich war. Um dies zu verhindern, sind sämtliche Anbietende von Prostitution künftig verpflichtet, die Kontaktdaten von Freiern zu erheben und zu verifizieren. 

Konsequenter Vollzug

Der Regierungsrat setzt auch weiterhin auf einen konsequenten Vollzug der Massnahmen. So haben die mit dem Vollzug und den Kontrollen beauftragten Institutionen im Kanton Zü- rich seit dem Ende der ausserordentlichen Lage (per 19. Juni 2020) bereits über 3000  Schutzkonzepte von Betrieben, Anlagen und Veranstaltungen überprüft; allein in den letzten 7 Tagen waren es 478. Zur Einhaltung der Quarantäne fanden seit Anfang August insgesamt 1269 Kontrollen statt (130 in der letzten Woche). Seit dem 4. August sind am Flughafen Zürich die Kontaktdaten von insgesamt 41’521 Flugreisenden aus Corona-Risikogebieten erfasst worden, davon 10’050 für den Kanton Zürich (allein in den letzten 7 Tagen waren es 7639, davon 1906 für den Kanton Zürich). Der konsequente Vollzug der getroffenen Massnahmen ist zum Schutz der Bevölkerung zentral und hat sich bewährt.