Positive Erfahrungen mit eBaugesucheZH – nun folgt der nächste Schritt

Baugesuche können in 14 Zürcher Gemeinden elektronisch eingereicht werden. Weil für einen durchgängigen papierlosen Geschäftsprozess die Rechtsgrundlagen fehlen, sind aber teilweise noch Papierdokumente erforderlich. Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsprozesses zu ermöglichen, arbeitet der Kanton Zürich an entsprechenden Gesetzesänderungen.

Inhaltsverzeichnis

Seit Februar 2020 können im Kanton Zürich Baugesuche über die Webplattform «eBaugesucheZH» elektronisch eingereicht werden. Gemeinden und Gesuchstellenden steht die Plattform kostenlos zur Verfügung. Eingesetzt wird sie derzeit in folgenden 14 Gemeinden: Aesch, Aeugst am Albis, Dübendorf, Flurlingen, Grüningen, Hausen am Albis, Ossingen, Pfäffikon, Regensdorf, Richterswil, Schleinikon, Schöfflisdorf, Thalwil und Weisslingen.

Wie die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, wird «eBaugesucheZH von Gesuchstellenden und Gemeindemitarbeitenden als zukunftsweisende und benutzerfreundliche Online-Dienstleistung wahrgenommen. Sie bietet Transparenz in Bezug auf den Bearbeitungsstatus von Baugesuchen und ermöglicht eine effiziente Kommunikation mit allen Beteiligten. Die Rückmeldungen der bereits angebundenen Gemeinden zur Plattform sind in die neuste Produktversion eingeflossen, die Ende September für die Einführung in weiteren Gemeinden zur Verfügung steht. Geplant ist u.a. die Nutzung in den beiden Städten Zürich und Winterthur.

Durchgängige Digitalisierung rechtlich heute noch nicht möglich

Technisch ist die Plattform bereits heute in der Lage, einen volldigitalen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen. Da jedoch im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen für ein elektronisches Handeln im Verwaltungsverfahren bisher fehlen, werden nach wie vor gewisse Papierdokumente benötigt. So müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe auch zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen. Auch der Baurechtsentscheid wird in Papierform verschickt. Diese sogenannten Medienbrüche, die mit Mehraufwand verbunden sind, sollen im elektronischen Baubewilligungsverfahren in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Gesetzliche Grundlagen schaffen

Um einen durchgängig elektronischen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, sind insbesondere im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), im Planungs- und Baugesetz (PBG) und der Bauverfahrensverordnung (BVV) die entsprechenden Bestimmungen zu schaffen bzw. anzupassen. Der Kanton Zürich hat hierfür das Projekt «eBaugesucheZH – volldigital» gestartet, das auf dem ursprünglichen Projekt «eBaugesucheZH» basiert. Alle Nutzergruppen – Gemeinden, Gesuchstellende und die kantonale Verwaltung – sind in dieses Projekt involviert, um deren Bedürfnisse in die Erarbeitung der volldigitalen Lösung einfliessen zu lassen. Ziel ist, bis Mitte 2021 dem Regierungsrat einen Vorschlag für die zu schaffenden gesetzlichen Bestimmungen vorlegen zu können.
 

Was ist eBaugesucheZH?

Der Kanton Zürich hat die Webplattform «eBaugesucheZH» realisiert, um im Baubewilligungsverfahren den gesamten Daten- und Informationsaustausch einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten, und zwar von der Eingabe bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Alle Beteiligten, das heisst gesuchstellende Personen, die zuständige Gemeinde, zugriffsberechtigte Dritte sowie die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen, sind über die Plattform vernetzt. Für den digitalen Informationsfluss zwischen der Plattform und den Bauverwaltungsprogrammen der Bewilligungsbehörden (Gemeinden und Leitstelle für Baubewilligungen) hat der Kanton Zürich eine standardisierte Schnittstelle (eCH-0211) entwickelt, welche auch von anderen Kantonen genutzt werden kann.

Smartes Online-Formular

Das Herzstück von «eBaugesucheZH» ist das Online-Baugesuchsformular. Für den Zugriff auf die Plattform nutzen Gesuchstellende entweder den entsprechenden Link im Online-Schalter der zuständigen Gemeinde oder geben die Webadresse der Plattform direkt ein: portal.ebaugesuche.zh.ch. Der Eingabeprozess ist selbsterklärend und kann jederzeit unterbrochen, zwischengespeichert und fortgesetzt werden.

Vorteile

  • Einfache, benutzergeführte Erfassung von Baugesuchen
  • Alle Unterlagen zu Baugesuchen sind digital vorhanden
  • Einfacher Zugang zu den Baugesuchsunterlagen für beurteilende Stellen
  • Vollständige Transparenz zum Bearbeitungsstand von Baugesuchen
  • Effiziente Kommunikation aller Beteiligten über die Plattform

Strategische Einordnung

Das Projekt wird vom Amt für Raumentwicklung der Baudirektion geführt und ist Teil des kantonalen
Impulsprogramms Digitale Verwaltung. egovpartner, die Zusammenarbeitsorganisation des Kantons Zürich und der Gemeinden im Bereich E-Government, hat das Vorhaben begleitet.

Ansprechperson für Medien

Markus Pfanner

Kommunikation Baudirektion


+41 43 259 39 14

Mittwoch, 23. September 2020.