Flugplatzareal Dübendorf: Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat hat entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Regierungsrat nimmt die aktuelle Situation zum Anlass, das ganze Areal einer Gesamtschau zu unterziehen. Dazu wird eine Task Force gegründet, die bis Frühling 2021 einen Synthesebericht erarbeitet. So kann die Transformation des Areals weiter vorangetrieben werden.

Aufzeichnung der Medienkonferenz «Weiteres Vorgehen auf dem Flugplatzareal Dübendorf»

Der Innovationspark leistet einen wichtigen Beitrag an die künftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Zürich. Für die erste Ausbauetappe, die eine Fläche von rund 36 Hektaren umfasst, setzte die Baudirektion im August 2017 den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» fest und schuf damit die planungsrechtlichen Grundlagen. Dagegen wurde Rekurs erhoben. Nachdem das Baurekursgericht diesen vollumfänglich abgewiesen hatte, kam das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 8. Juli 2020 zum Schluss, dass das Instrument des kantonalen Gestaltungsplans für die beabsichtigte Planung nicht angewendet werden könne und hob den Festsetzungsbeschluss auf. Weil das Vorhaben Innovationspark von grosser wirtschaftlicher und politischer Tragweite ist, hat der Regierungsrat beschlossen, diesen Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Baudirektion hat die Beschwerde fristgerecht eingereicht.

Vertiefte Prüfung beim Zivilflugplatz

Auch der zweite entscheidende Prozess für die Transformation des Flugplatzareals ist blockiert: Ende November 2019 teilte der Bund mit, dass im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wichtige Fragen aufgetaucht seien, die bei der Planung des Projekts 2013 nicht berücksichtigt worden seien. Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie zur Klärung der sicherheitstechnischen Aspekte liegt noch nicht vor. Der Prozess ist sistiert.

Die Festlegung der zukünftigen aviatischen Nutzung liegt in der Kompetenz des Bundes. Der Regierungsrat unterstützt dessen Entscheid, einen Teil des Flugplatzareals zivilaviatisch zu nutzen, allerdings hat er bereits 2017 Vorbehalte bezüglich der Intensität der Nutzung formuliert. Mit der aktuellen Corona-Krise, die in der Luftfahrt besonders tiefe Spuren hinterlässt, hat sich die Frage nach dem langfristigen Bedarf an Flugkapazitäten zusätzlich akzentuiert. Vor diesem Hintergrund lädt der Regierungsrat den Bund ein, den Umfang der Nutzung und die Betriebszeiten eines Zivilflugplatzes nochmals vertieft zu prüfen. Dazu ist die aktive Mitwirkung des Kantons Zürich und der drei betroffenen Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil erforderlich, um eine trag- und zukunftsfähige Lösung zu finden.

Chance zur Gesamtschau

Können die offenen Fragen – zur zivilaviatischen Nutzung und zum Innovationspark – nicht bald geklärt werden, droht eine Pattsituation. Deshalb hat die Regierung entschieden, parallel zum Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils eine Teilrevision des kantonalen Richtplans einzuleiten. Ziel ist es, auf dieser Basis dann eine Revision der kommunalen Bau- und Zonenordnungen der Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen anzugehen und damit die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterentwicklung des Areals zu legen.

Task Force, Synthesebericht und Roadmap

Die verschiedenen Prozesse wurden bisher weitgehend unabhängig voneinander vorangetrieben, obwohl zwischen den drei geplanten Nutzungen auf dem Areal – Innovationspark, Zivilaviatik und Militärbasis – gegenseitige Abhängigkeiten bestehen. Der Regierungsrat will die aktuelle Situation nutzen, um die verschiedenen Ebenen in dieser Gesamtschau zusammenzufassen und dadurch die ins Stocken geratenen Prozesse neu zu beleben.

Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, eine Behördendelegation, einen Steuerungsausschuss und eine Koordinationsgruppe zu bilden. Als Bindeglied zwischen den einzelnen Stufen fungiert eine neu gegründete Task Force. Bund, Kanton, Gemeinden, Stiftung und weitere zentrale Anspruchsgruppen sollen auf allen Ebenen stufengerecht miteingebunden werden. Die Task Force soll bis Ende 1. Quartal 2021 einen Synthesebericht erarbeiten, der das gemeinsame Zielbild von Bund, Kanton, Standortgemeinden, Innovationspark, Zivilaviatik und weiteren Anspruchsgruppen für eine künftige Nutzung des Areals beinhalten soll. Dieser dient dann als Grundlage für die nächsten Planungsschritte. Gleichzeitig will der Regierungsrat die Einbettung des Innovationsparks in das System der Standortentwicklung verbessern. Gerade die aktuelle Krise zeigt, dass die Stärkung der Innovationskraft und die Standortentwicklung wichtig sind, um in Zukunft als Wirtschafts- und Innovationsstandort wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Volkswirtschaftsdirektion wird deshalb die rechtlichen Grundlagen der Standortentwicklung überprüfen und einen Vorschlag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Kantons Zürich erarbeiten.

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