Regierungsrat gibt Aufsichtsbeschwerde gegen die Sicherheitsdirektion keine Folge

Der Regierungsrat hat der Aufsichtsbeschwerde der Vereine Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz und Solidarité sans frontières gegen die Sicherheitsdirektion bzw. deren Vorsteher, Regierungsrat Mario Fehr, keine Folge gegeben.

Die Beschwerdeführer und verschiedene Bewohnerinnen und Bewohner von Rückkehrzentren für abgewiesene Asylbewerber reichten am 26. Mai 2020 eine Strafanzeige gegen den Vorsteher der Sicherheitsdirektion und weitere Mitarbeitende der Sicherheitsdirektion ein. Die Vorwürfe bezogen sich auf den Corona-Schutz in den kantonalen Notunterkünften. Tags darauf veröffentlichte die Sicherheitsdirektion eine Medienmitteilung, worin sie diese Vorwürfe als haltlos bezeichnete, und es wurde die Ansicht vertreten, die Vorwürfe dienten ausschliesslich dem Zweck, eine politische Auseinandersetzung zu führen. Am 11. Juni 2020 informierte die Sicherheitsdirektion anlässlich der halbjährlich stattfindenden Medienkonferenz «Aktuelles aus dem Asylbereich» auch über die Bewältigung der Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dabei wurden unter anderem Schlagzeilen aus Zeitungen gezeigt und gesagt, dass die Leserinnen und Leser dadurch den Eindruck erhalten könnten, die Zustände in den Rückkehrzentren seien katastrophal. Dies sei nicht der Fall, es seien «Fake News».

Am 29. Juni 2020 gelangten die Beschwerdeführer an den Regierungsrat und beantragten, Regierungsrat Mario Fehr sei anzuweisen, dass er in seiner Eigenschaft als Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion tatsachenwidrige Aussagen im Zusammenhang mit der Strafanzeige gegen ihn und andere Personen zu unterlassen habe; allenfalls seien weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen ihn auszusprechen.

Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass die Sicherheitsdirektion oder ihr Vorsteher weder gegen klares Recht verstossen noch wesentliche öffentliche Interessen missachtet haben. Dass politische Beurteilungen nicht immer mit der Meinung von Interessenvertreterinnen und –vertretern übereinstimmen, liegt nach Ansicht des Regierungsrates in der Natur der Sache. Dass einem Mitglied des Regierungsrates eine politische Beurteilung zusteht, steht hingegen ausser Frage. Die Voraussetzungen für die geforderte aussichtsrechtliche Massnahme liegen somit nicht vor, der Regierungsrat gibt der Aufsichtsbeschwerde deshalb keine Folge.

Ansprechperson für Medien

Andreas Melchior

Regierungssprecher


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Freitag, 21. August 2020, von 11 bis 12 Uhr.