Finanzhilfen Kultur: Die Nachfrage ist riesig

Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich erlebt gegenwärtig einen eigentlichen Ansturm von Finanzhilfe-Gesuchen von Kulturschaffenden. In den letzten 20 Tagen sind bei der Fachstelle Kultur 544 Gesuche für eine Ausfallentschädigung oder Soforthilfe eingetroffen. Die beantragte Schadenssumme beträgt bereits jetzt über 42 Millionen Franken.

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Auch wenn ab nächster Woche mit den Museen erste Kulturinstitutionen wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen, kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Folgen der Corona-Pandemie die Existenz vieler Kulturschaffender und Kulturinstitutionen bedrohen. Das Veranstaltungsverbot des Bundesrates trifft das Kulturleben hart. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket zugunsten der Kultur beschlossen. Seit rund drei Wochen können Kulturschaffende bei den kantonalen Fachstellen Kultur Unterstützungsgesuche stellen.

Wer erhält Finanzhilfen?

Bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sind bis Donnerstag, 7. Mai, 544 Gesuche um eine finanzielle Unterstützung eingegangen. Davon stammen 366 von Kulturschaffenden, 105 von gewinnorientieren und 73 von nicht-gewinnorientierten Kulturunternehmen. Die Anträge stammen aus dem gesamten Kulturbereich, aus dem ganzen Kantonsgebiet, aus allen Kultursparten. Eingereicht wurden sie von Einzelpersonen, Gruppen und Unternehmen. Die Höhe der einzelnen Anträge variiert stark und reicht vom kleinen dreistelligen bis zu siebenstelligen Beträgen. Das Total der beantragten Schadenssumme für die 544 Gesuche beträgt aktuell 42,2 Millionen Franken. Gemäss Verordnung des Bundes läuft die Eingabefrist noch bis zum 20. Mai.

Wie werden die Hilfsmassnahmen finanziert?

Zur Abfederung des wirtschaftlichen Schadens für den Kulturbereich haben Bund und Kanton ein Hilfspaket geschnürt. Vom Bund erhält der Kanton Zürich 26.5 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen und 18.3 Millionen Franken für Soforthilfe. Ausfallentschädigungen sind nichtrückzahlbare Finanzhilfen, die Beiträge für Soforthilfe sind zinslose, rückzahlbare Darlehen. Die Hilfsmassnahmen des Bundes richten sich sowohl an gewinnorientierte als auch an nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende.

Das Hilfspaket von maximal 20 Millionen Franken Ausfallentschädigungen aus dem Lotteriefonds, das der Regierungsrat des Kantons Zürich am 18. März für den Kulturbereich geschnürt hat, richtet sich gemäss Regierungsratsbeschluss 262/2020 ausschliesslich an nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen. Der Regierungsrat hat nun diese Woche entschieden, dem Kantonsparlament einen Nachtragskredit von 13.25 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an gewinnorientierte Kulturunternehmen zu beantragen. Eine zentrale Vorgabe des Bundes besteht nämlich darin, dass sämtliche Finanzhilfen für den Kulturbereich je zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert werden. Gemäss aktueller Planung des Regierungsrates wird der Kantonsrat Anfang Juli über die Nachtragskredite für verschiedene Hilfspakete, darunter auch jenes für gewinnorientierte Kulturunternehmen, befinden.

Unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat dem Hilfspaket zustimmt, wird der Kanton Zürich die Folgen der Corona-Pandemie für das Kulturschaffen mit einem Betrag von 53 Millionen Franken Ausfallentschädigungen abfedern können, finanziert je zur Hälfte durch Bund und Kanton.

«Die Corona-Krise trifft das Kulturschaffen mitten ins Herz», so Kulturministerin Jacqueline Fehr. «Wir werden alles dafür tun, um den Schaden für alle so klein wie möglich zu halten. Dabei ist die Sicherung der kulturellen Vielfalt für uns oberstes Ziel!»

Wie geht es weiter?

Gemäss der Verordnung des Bundes können Kulturschaffende und Kulturunternehmen noch bis zum 20. Mai Anträge um Ausfallentschädigung und Soforthilfe einreichen. Die Fachstelle Kultur erwartet, dass bis zu diesem Zeitpunkt nochmals eine grosse Anzahl Gesuche eingereicht wird.

Wie es danach weitergeht, ist zurzeit noch offen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat vor Mitte Mai festlegen wird, ob die Gültigkeit der Verordnung verlängert wird. Offen bleibt weiterhin, wann eine weitere Lockerung des Veranstaltungsverbotes möglich und wie diese aussehen wird.