Regierungsrat tritt auf Einsprache gegen Abstimmung zum Taxigesetz nicht ein

Am 14. Februar 2020 reichte der Schweizerische Verband der Taxifahrer + Personenbeförderung eine Einsprache gegen die kantonale Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 zum Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (Taxigesetz) ein. Der Regierungsrat ist auf die Einsprache nicht eingetreten: Der Verband ist weder zur Einsprache berechtigt noch hat er sie fristgerecht erhoben.

Der Verband verlangt eine Aufhebung der Volksabstimmung zum Taxigesetz, weil die politischen Rechte der Stimmberechtigten schwerwiegend verletzt worden seien. Er bemängelt, dass Kantonsrat und Regierungsrat die Situation des Taxiwesens im Vorfeld der Abstimmung falsch dargestellt und eine korrekte Meinungsbildung verunmöglicht hätten.

Der Regierungsrat ist auf die Einsprache nicht eingetreten. Einerseits ist der Verband zur Einsprache nicht berechtigt: Er konnte nicht glaubhaft darlegen, dass ein Grossteil seiner Mitglieder Stimmberechtigte im Kanton Zürich und damit zur Einsprache in Stimmrechtssachen berechtigt sind. Andererseits wäre der Regierungsrat selbst im Fall einer Einspracheberechtigung nicht auf die Einsprache eingetreten, weil sie nicht fristgerecht erhoben wurde. Der Verband rügt mit Verweis insbesondere auf die Abstimmungszeitung angebliche Unregelmässigkeiten im Vorfeld der Abstimmung, die nach Genehmigung der Abstimmungszeitung durch den Regierungsrat und nicht erst nach Durchführung der Abstimmung hätten vorgebracht werden müssen.

Der Verband reichte seine Eingabe am 14. Februar 2020 ursprünglich als Abstimmungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht überwies sie zur Behandlung als Einsprache an den dafür zuständigen Regierungsrat.