Neue Schattenwurfregelung: Potenzial von Hochhäusern besser ausschöpfen

Der Regierungsrat beschliesst eine Anpassung der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) und überweist sie zur Genehmigung an den Kantonsrat. Die Verordnungsänderung betrifft die zulässige Schattenwurfdauer von Hochhäusern. Dies erleichtert, Gebäude mit mehr als 25 Metern Höhe an geeigneten Lagen zu platzieren.

Nach bisheriger Regelung darf im Kanton Zürich ein Hochhaus bewohnte Gebäude in der Nachbarschaft an einem mittleren Wintertag nicht länger als zwei Stunden beschatten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Gebäude nach Regelbauweise gleich viel oder mehr Schatten werfen würde. Zukünftig sollen wie im Kanton Zug drei Stunden möglich sein. Eine sorgfältige Setzung von Hochhäusern oder die Gruppierung mehrerer Gebäude zu einem Ensemble wird dadurch erleichtert.

Zur Revision der Schattenwurfregelung wurde vom 30. November 2018 bis 22. März 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt. Es gingen rund 50 Stellungnahmen von Behörden und Privaten ein. Die Anpassung von § 30 ABV ist in der Vernehmlassung zum grössten Teil auf Zustimmung gestossen.

Den Gemeinden kommt die Hauptrolle zu

Indem die zulässige Schattenwurfdauer verlängert wird, verringert sich der Abstand, den ein Hochhaus zu seiner bewohnten Umgebung einhalten muss. Dadurch werden nicht wesentlich mehr oder grössere Hochhäuser möglich. Das Potenzial des Gebäudetyps kann jedoch besser ausgeschöpft werden. Alle übrigen Bestimmungen zu Hochhäusern gelten weiterhin. Dazu gehören insbesondere die geltenden Höhen- und Ausnützungsbeschränkungen sowie die erhöhten Gestaltungsanforderungen.

Den Gemeinden kommt bei der Steuerung des Baus von Hochhäusern die Hauptrolle zu. Im Fokus stehen zentrale Standorte, die mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind. Die Gemeinden haben wie bislang die Möglichkeit, für Hochhäuser eine Gestaltungsplanung zu verlangen oder spezielle Hochhauszonen festzulegen. Dadurch bleibt sichergestellt, dass Hochhäuser und Hochhaus-Ensembles nur an dafür geeigneten Lagen entstehen.

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