Coronavirus: Regierungsrat setzt neue Massnahmen des Bundes rasch um

Der Bundesrat hat heute zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung die Massnahmen gegen das Coronavirus verschärft und Unterstützung für die betroffenen Branchen angekündigt. Der Regierungsrat begrüsst die Entscheide des Bundesrates und setzt die neu beschlossenen Massnahmen des Bundes rasch um.

Inhaltsverzeichnis

Die Lage in der Schweiz ist ernst. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Massnahmen im Kampf gegen die Pandemie verschärft. Die Massnahmen, die der Bundesrat ergreift, sind nach Ansicht des Regierungsrates einschneidend, aber nötig, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen und Verhältnisse wie in Italien zu verhindern.

Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 13. März 2020

Schulen im Kanton Zürich: Unterricht findet nicht statt

Im Kanton Zürich findet ab nächster Woche kein Unterricht in den Schulen und Institutionen statt. Der Bundesrat hat verordnet, dass Präsenzunterricht ab Montag, 16. März, bis vorerst 4. April 2020 schweizweit vollständig eingestellt wird. Der Kanton Zürich wird diese Massnahme bis nach den Frühlingsferien verlängern. Auf der Primarschulstufe soll laut Bildungsdirektorin Silvia Steiner für jene Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden ab Montag eigenständig zu Hause lernen. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler arbeiten idealerweise während der Unterrichtstage in den Lehrbetrieben. Auf Tertiärstufe, also an der Universität und in den Fachhochschulen, wird der Unterricht ausschliesslich auf digitalem Weg fortgesetzt.

Die Schulgebäude bleiben geöffnet. Möglich ist – unter Einhaltung der Hygienevorschriften und den Regeln für «Social Distancing» –, dass Lehrpersonen an den Schulen arbeiten, gemeinsam den Fernunterricht vorbereiten oder sich bei dessen technischer Umsetzung unterstützen lassen.

Die Gesundheit der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Angehörigen ist oberstes Ziel der Massnahme. Durch eine Reduktion des direkten Kontaktes an den Schulen soll die Übertragung des COVID-19-Virus insbesondere in der Bevölkerungsgruppe der jungen Erwachsenen verlangsamt bzw. reduziert werden. Die Betreuung der Abschlussklassen sowie die Durchführung der Maturitätsprüfungen und des Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) haben dabei Priorität. Das Erreichen der Lernziele für beide Schultypen soll nach Möglichkeit sichergestellt werden. Auch an den Hochschulen sollen die Leistungsnachweise ohne physische Präsenz ermöglicht werden.

Wirksame Instrumente für die Wirtschaft vorhanden

Die aktuelle Situation stellt auch die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Oberstes Ziel des Regierungsrates ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmen dabei zu unterstützen, in dieser anspruchsvollen Situation durchzuhalten. Mit der Arbeitslosenversicherung und dem Instrument der Kurzarbeit sind wirksame Instrumente vorhanden, die bereits mehrfach erprobt sind und gezielt eingesetzt werden können. Das Instrument der Kurzarbeit wird auch im Kanton Zürich rege genutzt: Seit Ende Februar haben rund 550 Unternehmen mit gegen 10'000 betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit angemeldet. Die Voranmeldungen werden pragmatisch verarbeitet. Die heute vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für die Kurzarbeit und die weitere Unterstützung für die Wirtschaft begrüsst die Volkswirtschaftsdirektion.

Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh wird zusammen mit Finanzdirektor Ernst Stocker eine kantonale Task Force Wirtschaft einberufen: Diese dient der Lagebeurteilung und Erarbeitung von weiteren Massnahmenvorschlägen zuhanden der Regierung. Der finanzielle Spielraum des Kantons soll für die zielgerichtete und effiziente Unterstützung der Wirtschaft genutzt werden. Für den engen und direkten Austausch mit der Wirtschaft wird zudem ein virtueller Round Table einberufen.

Besuchsverbot ab heute in Spitälern, Heimen und Invalideneinrichtungen

Für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen hat die Gesundheitsdirektion ab heute ein Besuchsverbot erlassen, um die älteren und krankheitsanfälligen Personen zu schützen. Zudem hat die Gesundheitsdirektion gegenüber den Spitälern Anordnungen betreffend Meldung von Schutzmaterial und Bettenkapazität festgelegt. Der Kanton Zürich verzeichnet aktuell 132 bestätigte Fälle, 14 Personen sind hospitalisiert, davon 4 Personen intensivpflegebedürftig, 11 Personen wurden aus der Isolation entlassen.

Der Regierungsrat hat Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli mandatiert, die aus gesundheitlicher Sicht nötigen Massnahmen zu treffen und an der gestrigen GDK-Vorstandssitzung sowie gegenüber Bundesrat Alain Berset zu kommunizieren. Die Gesundheitsdirektorin hat dem Bundesrat die volle Unterstützung aus Zürich zur Eindämmung der Corona-Krise zugesichert.

Verbote für Veranstaltungen mit über 100 Personen

Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind ab sofort verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Der Regierungsrat versteht darunter unabdingbare Veranstaltungen wie Gemeindeversammlungen sowie Gemeinde- und Kantonsratssitzungen. In diesen Fällen müssen gemäss bundesrätlicher Verordnung verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, vor allem von besonders gefährdeten Personen.

Die Sicherheitsorganisationen mit der Kantonspolizei und dem Zivilschutz unterstützen und helfen bei der Bewältigung der Herausforderungen. Gleichzeitig sorgen sie laut Sicherheitsdirektor Mario Fehr dafür, dass sie ihren Auftrag – den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung – jederzeit und uneingeschränkt aufrechterhalten werden können.

Hotlines

  • Die Hotline für Veranstalter und Gemeinden ist erreichbar über die Telefonnummer 0800 044 117.
  • Für medizinische Fragen rund um das Coronavirus steht das Ärztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 zur Verfügung.
  • Das Bundesamt für Gesundheit bietet eine Hotline unter der Telefonnummer 058 463 00 00 an.