Regierung entlastet Bezirksbehörden

Die Bezirksratskanzleien und die Statthalterämter können die gestiegene Arbeitslast seit Jahren nur dank befristet beschäftigter Aushilfen bewältigen. Eine Portfolioanalyse bestätigt nun, dass die Bezirksbehörden unterdotiert sind. Der Regierungsrat wandelt deshalb die bisher befristeten Stellen in definitive um und stockt den Stellenplan um neun Stellen auf. Ausserdem verbessert er die Aufsicht über die Bezirksbehörden.

Die zwölf Bezirksratskanzleien und Statthalterämter im Kanton Zürich erfüllen wichtige Aufgaben als Rechtsmittelinstanzen, Übertretungsstrafbehörden und in der Aufsicht über Gemeinden. Die letzte Anpassung der Stellenpläne fand 2013 statt. Die Bezirksratskanzleien verfügen seither über insgesamt rund 34 Stellen, die Statthalterämter über rund 68 Stellen. Sowohl die Bezirksratskanzleien als auch die Statthalterämter sind mit deutlich steigenden Fallzahlen konfrontiert. Während die Bezirksräte zum Beispiel als Beschwerdeinstanz im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts mit dringlichen Fällen wie Fremdplatzierungen beschäftigt sind, hat die Zahl der neueingehenden Fälle im Übertretungsstrafrecht bei den Statthalterämtern zwischen 2012 von 54'500 auf 71'700 im Jahr 2018 zugenommen. Die Bezirksbehörden sind dieser steigenden Belastung begegnet, indem sie neun Aushilfsstellen geschaffen haben.

Der Regierungsrat hat die Belastung der Bezirksbehörden durch die Firma KPMG untersuchen lassen. Diese kommt zum Schluss, dass die Bezirksbehörden die Aushilfsstellen dauerhaft benötigt. Der Regierungsrat hat darum entschieden, die Stellenpläne der Bezirksbehörden um insgesamt neun Stellen zu erhöhen und die bisher befristeten Stellen in unbefristete umzuwandeln. Eine zusätzliche, befristete Stelle soll den Bezirksbehörden dazu dienen, die Zusammenarbeit innerhalb der verschiedenen Bezirksbehörden zu optimieren und weiter zu entwickeln.

Aufsicht neu geregelt

In einem zusätzlichen Beschluss regelt der Regierungsrat die administrative Aufsicht über die Bezirksbehörden neu. Anlass der Neuregelung ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017, in dem das Gericht festhielt, die Aufsicht über die Bezirksbehörden sei klärungsbedürftig. Das vom Regierungsrat festgesetzte Aufsichtskonzept konkretisiert die Zuständigkeiten für die Aufsicht und die Aufsichtsinstrumente. Mit der Umsetzung des Konzepts beauftragt der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)