Der Kanton Zürich übernimmt die Zivilstandsaufsicht des Kantons Schwyz

Ab dem 1. Januar 2020 übernimmt das Gemeindeamt des Kantons Zürich die fachliche Aufsicht über die Zivilstandsämter des Kantons Schwyz. Dies haben die Regierungen der Kantone Zürich und Schwyz vereinbart. Das Zürcher Gemeindeamt beurteilt künftig unter anderem Eintragungen von Schwyzer Bürgerinnen und Bürgern in die Zivilstandsregister – beispielsweise Eheschliessungen im Ausland.

Die Anforderungen an die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Kanton Schwyz haben, auch aufgrund der geänderten gesellschaftlichen Realitäten, Zivilstandsereignisse mit einem Auslandsbezug – wie zum Beispiel Leihmutterschaften oder Eheschliessungen im Ausland – zugenommen.

Für die Bewältigung dieser Aufgabe werden erfahrene Fachspezialistinnen und Fachspezialisten benötigt, welche auf dem aktuellen Stellenmarkt nur schwer zu rekrutieren sind. Zusammen mit dem Zürcher Gemeindeamt kann der Kanton Schwyz die Zivilstandsaufsicht professionell und effizient wahrnehmen. Da das Zivilstandswesen durch Bundesrecht geregelt ist, sind die diesbezüglichen Aufsichts-Abläufe in den Kantonen Schwyz und Zürich nahezu identisch und können ohne Weiteres zusammengelegt werden.

Für die zu erbringenden Leistungen wird der Kanton Schwyz den Kanton Zürich mit jährlich 130’000 Franken entschädigen. Neben dieser Jahrespauschale trägt der Kanton Schwyz die einmaligen Initialisierungskosten für die Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)