Umsetzung Volksentscheid: Regierungsrat beantragt Nachtragskredit für Verkehrsfonds
Medienmitteilung 13.09.2018
Für das Jahr 2018 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat für den Verkehrsfonds einen Nachtragskredit von 50 Mio. und damit eine Erhöhung der Einlage auf insgesamt 70 Mio. Franken. Für die kommenden zwei Jahre plant er ebenfalls Einlagen von je 70 Mio. Franken. So setzt er den Volksentscheid vom Juni 2018 um, wonach der Fonds für den öffentlichen Verkehr mit jährlich 70 Mio. Franken gespiesen werden soll. Für die nachfolgenden Jahre wird der Regierungsrat dem Parlament eine neue Vorlage zur Änderung des Personenverkehrsgesetzes (PVG) unterbreiten, weil sich mit dem nationalen Bahninfrastrukturfonds die Finanzierung grundlegend geändert hat.
Im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 und mit Blick auf die Einlagen in den neu geschaffenen nationalen Bahninfrastrukturfonds beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat 2016 eine Änderung des PVG: Die jährliche Mindesteinlage sollte von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken gesenkt werden. Für die Jahre 2017 bis 2019 schlug er zusätzlich einen Sparbeitrag aus dem Fonds von je 5 Mio. Franken vor. Der Kantonsrat reduzierte die Einlage für die Jahre 2017 bis 2019 im Sinne einer Übergangsregelung weiter auf 20 Mio. Franken. Diese Kürzung sollte dann über 18 Jahre kompensiert werden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Am 10. Juni 2018 lehnten die Zürcher Stimmberechtigten die Änderung des PVG ab. Damit sind jährlich mindestens 70 Mio. Franken in den Verkehrsfonds einzulegen.
Nachtragskredit für 2018
2018 wurden lediglich 20 Mio. Franken in den Verkehrsfonds überwiesen, somit fehlen 50 Mio. Franken. Um diese Differenz auszugleichen, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat für die laufende Rechnung einen Nachtragskredit von 50 Mio. Franken.
Auch 2017 hatte der Kantonsrat statt 70 Mio. Franken 20 Mio. Franken in den Verkehrsfonds eingelegt. Dieser Entscheid wurde getroffen, bevor feststand, dass das Referendum ergriffen wird. Die Rechnung 2017 ist inzwischen abgeschlossen und vom Kantonsrat genehmigt. Der Regierungsrat beantragt deshalb keine zusätzlichen Mittel für das Jahr 2017.
Budget 2019 und Voranschlag 2020
Für 2019 wird der Regierungsrat dem Kantonsrat nachträglich die Erhöhung der Einlage in den Verkehrsfonds von aktuell 50 Mio. auf 70 Mio. Franken beantragen. Im Voranschlag 2020 sind bereits 70 Mio. Franken eingestellt. Mit diesen Anträgen setzt der Regierungsrat den geltenden Gesetzeswortlaut um.
Neue Gesetzesvorlage geplant
Der Regierungsrat ist weiterhin überzeugt, dass tiefere Einlagen für Ausbauten des öffentlichen Verkehrs künftig ausreichen. Dies insbesondere deshalb, weil die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur seit 2016 durch den Bund übernommen wird. Das bedeutet, dass die Gelder aus dem Verkehrsfonds nur noch für Ausbauten von Tram- und Stadtbahnen, Trolleybussen o.ä. verwendet werden. Der Regierungsrat sieht deshalb vor, dem Kantonsrat eine neue Vorlage zur Änderung des PVG für die Jahre nach 2020 zu unterbreiten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)