Vernehmlassung: Regierungsrat zieht durchzogene Bilanz zum Programm Agglomerationsverkehr 3. Generation

Der Regierungsrat hat anlässlich der vom Bund durchgeführten Vernehmlassung zum Programm Agglomerationsverkehr Stellung genommen. Er zeigt sich erfreut über die vorgesehene Mitfinanzierung der Limmattalbahn und weiterer Verkehrsprojekte durch den Bund. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat hingegen mit der niedrigen Priorisierung mehrerer Schlüsselvorhaben. Hier verlangt er Korrektur.

Der Bund leistet auf der Basis von Agglomerationsprogrammen Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen. Die Massnahmen bezwecken eine bessere Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr, um die Verkehrsproblematik in den dichtbesiedelten Gebieten zu verbessern. Der Kanton Zürich hat im Dezember 2016 vier Agglomerationsprogramme 3. Generation für die Gebiete Stadt Zürich – Glattal, Winterthur und Umgebung, Zürcher Oberland sowie – zusammen mit dem Kanton Aargau – Limmattal eingereicht. Darin sind rund 200 Massnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, des Strassen- sowie des Fuss- und Veloverkehrs enthalten. Insgesamt sehen die Programme der 3. Generation Investitionen von rund 1,1 Milliarden Franken in die kantonale und kommunale Verkehrsinfrastruktur vor.

Am 17. Januar 2018 hat das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Mittelfreigabe ab 2019 eröffnet und die Kantone eingeladen, bis zum 30. April 2018 Stellung zu nehmen. Der anschliessende Bundesbeschluss legt fest, welche Massnahmen der Priorität A durch den Bund mitfinanziert werden können, sofern deren Baubeginn in den Zeitraum von 2019 bis 2025 fällt. Weiter sind die Massnahmen der Priorität B (noch nicht baureif, Umsetzungsbeginn zwischen 2023 und 2026) und der Priorität C (Massnahmen auf tiefem Planungsstand, Umsetzungsbeginn nach 2026) aufgeführt.

Bundesbeiträge für die Limmattalbahn

In seiner Stellungnahme stellt der Regierungsrat erfreut fest, dass der Bund die Bedeutung der vier Zürcher Agglomerationsprogramme anerkennt. Die vorgesehenen Beitragssätze der einzelnen Programme betragen 35%, beim Zürcher Oberland sogar 40%. Insgesamt sieht der Bund Beiträge von rund 274 Millionen Franken für Massnahmen vor, deren Umsetzungsbeginn in den Zeitraum 2019 bis 2025 fallen. Insbesondere das Schlüsselvorhaben Limmattalbahn 2. Etappe (Abschnitt Schlieren bis Killwangen) wird mit knapp 190 Millionen Franken unterstützt. Zu den weiteren Massnahmen, an denen sich der Bund finanziell beteiligt, zählen die Optimierung des Strassennetzes im Limmattal, die neue Verkehrsorganisation Uraniastrasse in der Stadt Zürich, die Kapazitätssteigerung der Personenunterführung Bahnhof Altstetten West, die Veloschnellroute zwischen Zürich-Altstetten und Schlieren, die Veloquerung Grüze in Winterthur sowie die Umsetzung verschiedener Betriebs- und Gestaltungskonzepte für Strassenräume im Glattal.

Unverständnis über Rückstufungen

Einige der eingereichten Massnahmen wurden vom Bund jedoch nicht in der ursprünglich eingegebenen Priorität anerkannt. Zu den grösseren Vorhaben, die durch den Bund zurückgestuft worden sind, gehören der für den Strassenverkehr im Limmattal entscheidende Ausbau der Engstringerkreuzung in Schlieren, die Elektrifizierung der Buslinien 69 und 80 der VBZ, die Veloverbindung zwischen den Zürcher Stadtkreisen 4 und 5 und die Verlängerung der Glattalbahn vom Flughafen bis nach Kloten Industrie. Der Regierungsrat beantragt bei diesen und weiteren zurückgestuften Massnahmen eine höhere Priorisierung. Weiter äussert er Vorbehalte gegenüber der Methodik der Bewertung von Grossprojekten und gegenüber der Praxis der Mitfinanzierung der Programme. Auch dazu stellt er dem Bund konkrete Anträge und verlangt eine Nachbesserung.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)