Regierungsrat verlangt verbindliche Terminierung der Lückenschliessung Oberlandautobahn

Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage des Bundes, mit der die Finanzierung und die nächsten Ausbauschritte des für den Kanton wichtigen Nationalstrassennetzes festgelegt werden. Damit können dringend notwendige Vorhaben im Kanton Zürich bis 2040 umgesetzt werden. Nicht in der Vorlage enthalten ist eine verbindliche Aussage zum Lückenschluss Oberlandautobahn, obwohl der Kanton Zürich jüngst mit Einverständnis des Bundes beschlossen hat, die planerischen Vorleistungen dafür zu finanzieren. Der Regierungsrat verlangt daher, das Vorhaben in einem ähnlichen Zeithorizont wie die Glattalautobahn zu realisieren.

Der Kanton Zürich ist mit den Grundzügen der Bundesvorlage zum «Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit» einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vermisst der Regierungsrat allerdings ein verbindliches Vorgehen im Umgang mit den heute kantonalen Strecken. Diese gehen nach Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses (NEB) per 1. Januar 2020 an den Bund über. Zwar werden die kantonalen Strecken im Bericht erwähnt, der Lückenschluss Oberlandautobahn wird jedoch nicht namentlich genannt. Es findet sich lediglich die Aussage, wonach entsprechende Überlegungen zu Lückenschlüssen auf den NEB-Strecken erst mit dem nächsten Strategiebericht dem Bundesrat unterbreitet werden. Mit diesem Vorgehen ist der Kanton Zürich nicht einverstanden, da er derzeit in Absprache mit dem ASTRA umfangreiche Vorarbeiten für ein generelles Projekt erbringt. Der Regierungsrat hat am 31. Januar 2018 die dafür notwendigen Mittel von 2,7 Millionen Franken bewilligt. Ziel dieser Arbeiten ist eine möglichst einfache Übernahme der Planung durch den Bund. Somit ist eine Realisierung der Lückenschliessung in einem ähnlichen Horizont wie die Glattalautobahn anzustreben. Der Regierungsrat fordert daher, das Vorhaben im Realisierungsschritt 2040, mindestens aber unter den Projekten der weiteren Realisierungshorizonte aufzunehmen.

Der Kanton Zürich ist mit dem Vorgehen bezüglich dem weiteren Ausbau des Nationalstrassennetzes einverstanden. Das für den Kanton Zürich wichtigste Projekt, der Ausbau der A1-Nordumfahrung, befindet sich derzeit in Ausführung. Die weiteren, noch nicht vom Bund bewilligten Ausbauprojekte – namentlich die Umfahrung Winterthur, die Westumfahrung Zürich, der Abschnitt Zürich Nord – Flughafen sowie die Verzweigung Limmattal – Urdorf Süd – werden dem Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Die Glattalautobahn sowie der Ausbau zwischen Wallisellen und Brüttisellen sind dem Realisierungshorizont 2040 zugewiesen. Aus Sicht des Kantons Zürich ist die Zuordnung dieser Vorhaben zutreffend. Der Regierungsrat betont aber die Notwendigkeit einer zügigen Planung, Genehmigung und Ausführung durch den Bund, wofür die nötigen personellen Ressourcen beim Bund bereitzustellen sind.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)