Regierungsrat beantragt Objektkredit für Überdeckung der A1 bei Weiningen
Medienmitteilung 07.12.2017
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Objektkredit für eine Kostenbeteiligung von 5 Millionen Franken an die Überdeckung der A1 bei Weiningen. Die Verlängerung des westlichen Portalbereichs des Gubristtunnels um rund 100 Meter im Rahmen des Ausbaus der Nordumfahrung soll den Einschnitt der A1 ins Siedlungsgebiet beheben.
Damit setzt der Regierungsrat eine 2014 mit dem Bundesamt für Strassen
ASTRA und der Gemeinde Weiningen abgeschlossene Absichtserklärung um. Darin wurde neben der Lage und den Anforderungen an die Überdeckung auch eine Kostenbeteiligung vereinbart. Anlass für die Vereinbarung waren Gerichtsentscheide, in denen das ASTRA 2014 verpflichtet wurde, eine 100m lange Überdeckung der Autobahn beim Gubrist-Westportal sowie eine Verschiebung des Halbanschlusses Weiningen zum Limmattalerkreuz zu prüfen. Gestützt auf einen Eintrag im kantonalen Richtplan hatte sich auch der Kanton beim Bund für den Bau einer Überdeckung eingesetzt. Mit einer Überdeckung der Autobahn im Portalbereich des Gubristtunnels soll der Einschnitt ins Siedlungsgebiet vermindert werden.
Das ASTRA trägt den Hauptteil der Kosten der Überdeckung. Der Kanton übernimmt die Mehrkosten in der Höhe von 5 Millionen Franken, die sich aus den von Kanton und Gemeinde definierten zusätzlichen Anforderungen an Gestaltung und Tragfähigkeit (Bebaubarkeit) der Portalverlängerung ergeben. Die Kosten werden aus dem Strassenfonds finanziert. Im Gegenzug erhält der Kanton vom ASTRA ein an die Gemeinde Weiningen übertragbares Baurecht für die öffentliche Nutzung der Überdeckung. Die Gemeinde plant auf der Überdeckung die Erstellung eines neuen Werkhofs sowie eines Feuerwehrlokals.
Ausführungsprojekt wird voraussichtlich 2018 öffentlich aufgelegt
Die Projektierung der Überdeckung und des Halbanschlusses liegt in der Verantwortung des ASTRA. Grundlage dafür bildet das vom Bundesrat am 22. September 2017 genehmigte generelle Projekt. Das auf dieser Grundlage ausgearbeitete Ausführungsprojekt für den neuen Halbanschluss und die Überdeckung in Weiningen wird voraussichtlich 2018 im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens öffentlich aufgelegt. Die Ausführung soll mit den bereits laufenden Arbeiten am 6-Spurausbau der Nordumfahrung koordiniert werden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
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