Zürcher Vorschlag zur elektronischen Identität

Eine Trägerschaft aus Bund, Kantonen und Gemeinden soll festlegen, wie die elektronische Identifizierung (E-ID) in der Schweiz aussehen soll. Entwickeln sollen die E-ID aber private Marktteilnehmer. Diesen Vorschlag macht der Kanton Zürich dem Bund in einer Vernehmlassung.

Die Schweiz verfügt bisher nicht über eine breit anerkannte elektronische Identifizierung. Das erweist sich bei der Anwendung von zahlreichen Online-Diensten und auch beim elektronischen Verkehr der Einwohnerinnen und Einwohner mit den Behörden als Hemmschuh. Fachleute sehen die Schweiz in Sachen E-Identifizierung im internationalen Vergleich im Rückstand. Von der Schaffung einer E-ID versprechen sie sich einen Durchbruch in der digitalen Wirtschaft. Eine E-ID soll es Geschäftspartnern erlauben, anspruchsvolle Geschäfte online abzuwickeln und dabei ihr Gegenüber zweifelsfrei identifizieren zu können.


Der Bund hat im Februar einen Vorschlag zur Schaffung einer Schweizer E-ID in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass der Bund Identitätsdienstleister bestimmt, welche selber erzeugte E-IDs ausstellen.


Der Kanton Zürich stellt diesem Vorgehen jetzt einen anderen Vorschlag entgegen: Demgemäss sollen Bund, Kantone und Gemeinden als Trägerschaft gemeinsam bestimmen, wie die künftige Schweizer E-ID gestaltet sein soll. Entwickeln soll diese Grundlagen aber nicht der Staat. Er soll sich die Software vielmehr über eine Ausschreibung am Markt beschaffen.


Dieses Vorgehen orientiert sich an den Strukturen, die der Kanton Zürich bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers anwendet. Nach Ansicht des Regierungsrates lassen sich damit verschiedene Ziele erreichen: Eine funktionierende Basisarchitektur, Investitionssicherheit für die Entwickler-Firma und klar umrissene Innovationsfelder.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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